[498] Theodicee (theos, dikê, Recht): Rechtfertigung Gottes gegenüber den in der Welt vorgefundenen, vorfindbaren Übeln (s. d.), unter der Voraussetzung, daß die Existenz des Schlechten, Bösen (s. d.) nicht in Widerspruch mit der Idee der Vollkommenheit Gottes oder der Alleinheit stehen kann und darf. Vgl. Übel.