Tugendlehre

[533] Tugendlehre ist ein Teil der Ethik, bei KANT die Ethik selbst (als zweiter Teil der »Metaphysik der Sitten«). Das »System der allgemeinen Pflichtenlehre« gliedert sich in das der Rechtslehre und der Tugendlehre, als der »Lehre von den Pflichten, die nicht unter äußeren Gesetzen stehen« (Met. Anf. d. Tugendlehre S. 1, 4). Sie zerfällt in ethische Elementar- und Methodenlehre (l. c. S. 63 ff.). – Nach PAULSEN hat die Tugendlehre zu zeigen, welche Charaktereigenschaften oder Willensbestimmtheiten man erwarten muß, um seinen Pflichten zu genügen (Syst. d. Eth. I5, 5). Vgl. Tugend, Pflichtenlehre.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 533.
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