Vernunftlehre

[641] Vernunftlehre s. Logik. Sie ist nach H. S. REIMARUS »eine Wissenschaft von dem rechten Gebrauche der Vernunft im Erkenntnis der Wahrheit« (Vernunftlehre, § 3). Sie ist eine Wissenschaft von der »Vernunftkunst«, von der »Fertigkeit, die Vernunft im Erkenntnis der Wahrheit regelmäßig und regelverständig zu gebrauchen« (l. c. § 5).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 641.
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