[672] Wahrheit (alêtheia, alêthes, veritas, verum) ist ein Normbegriff (s. d.), ein theoretischer Wertbegriff. Die Wahrheit ist keine empirisch vorfindbare Eigenschaft eines Dinges, sie ist auch nicht ein Ding, etwas Selbständiges, Reales, sondern das »Wahr« ist ein Erkenntnischarakter, eine besondere Charakterisierung von Urteilen, Sätzen. Der Wahrheitsbegriff entsteht als solcher erst durch ein Beurteilen, durch ein (charakterisierendes, wertendes) Urteil über Urteile. Vorstellungen, Begriffe als solche sind weder wahr noch unwahr.[672] Wahrheit ist ein Charakter nur von Urteilen, Behauptungen, Aussagen. 1) Formal-logische Wahrheit ist nichts als Richtigkeit (s. d.) der Gedanken, Schlußfolgerungen, Übereinstimmung der Gedanken untereinander gemäß den Denkgesetzen. Kriterium der Wahrheit ist hier die (unmittelbare oder mittelbare) Evidenz (s. d.) der Urteile, die absolute Denknotwendigkeit. Diese kommt auch zu 2) der transcendentalen Wahrheit, die in der Denknotwendigkeit (weil in der Gesetzmäßigkeit des Denkens selbst gegründeten) der Axiome (s. d.) besteht. 3) Materiale Wahrheit ist erst eigentliche Wahrheit, d.h. Übereinstimmung des Denkens (Gedachten, Denkinhaltes) mit dem Sein. Es gibt aber zwei Arten der materialen Wahrheit: a. empirische Wahrheit. Hier bedeutet die »Übereinstimmung« von Denken und Sein nicht die Abbildung u. dgl des Seienden im und durch das Denken, sondern Übereinstimmung des Einzelvorteils mit der wissenschaftlich, methodisch gesetzten, constatierten Realität, objectiven (s. d.) Verhaltungsweise, die in einem System von Urteilen sich darstellt. Ein Urteil ist empirisch-objectiv wahr, wenn es objective Gültigkeit (s. d.) hat, wenn es so ist, wie es die empirische Gesetzmäßigkeit fordert, wenn also dem Subject ein Prädicat zugeschrieben wird, wie es auf Grund methodisch verarbeiteter Erfahrung und kritischer Besinnung und Conclusion gefällt werden soll, muß. Das Kriterium (s. d.) der Wahrheit ist hier das Eintreffen des Geurteilten in einer (möglichen) Erfahrung, ergänzt durch die objective Denknotwendigkeit! sowie die Übereinstimmung der Denkenden untereinander. 4) Metaphysische Wahrheit ist die Übereinstimmung des Denkens mit der absoluten Wirklichkeit (s. d.). Auch hier kann von einem »Abbilden« keine Rede sein, sondern die »Übereinstimmung« bedeutet hier ein mehr oder weniger treffendes Wiedergeben, Nachconstruieren der transcendenten Wirklichkeits-Verhältnisse in immanenten, begrifflichen Symbolen (s. d.). Formal-logische und transcendentale Wahrheit sind absolute Wahrheit, d.h. ein berechtigter Zweifel ist hier (ernsthaft) unmöglich, und eine Beziehung, Relation hat hier nicht statt. Die empirisch-objective Wahrheit kann vielfach nur auf annähernde Gültigkeit Anspruch machen, ist der Entwicklung unterworfen. Die metaphysische Wahrheit ist relativ, d.h. sie gilt nicht bloß oft nur annähernd, sondern hat Sinn immer nur für die Beziehung, die zwischen dem Erkennenden (etwa der Gattung Mensch) und den transcendenten Factoren (s. d.) obwaltet. alle Urteile sind von metaphysisch-relativer Wahrheit, die eine Beziehung der transcendenten Factoren zum Subject aussagen. Z.B. ist das Urteil »Gold ist ein Metall« empirisch-absolut wahr, aber metaphysisch nur von relativer Wahrheit, da das »An-sich« des Goldes nur in Beziehung auf ein erkennendes Wesen die im Begriffe »Gold« enthaltenen specifischen Merkmale hat. An sich wahr ist jedes Urteil, dessen Geltung nicht von der Willkür irgend eines Subjects abhängt, sondern in der »Natur der Dinge« so gegründet ist, daß zu jeder beliebigen Zeit von jedem Denkfähigen das gleiche Urteil gefällt werden muß oder müßte. In diesem Sinne ist die Geltung des an sich Wahren eine zeitlose, ewige, nicht aber ist etwa die Wahrheit eine an sich, ohne ein Denken seiende Wesenheit. An sich existiert nicht die Wahrheit (welche untrennbar, als Charakter, an ein Urteil geknüpft ist), sondern die Wirklichkeit. – Von der theoretischen unterscheidet sich die »Wahrheit« ästhetischer, ethischer, religiöser Urteile. Die besteht in der Übereinstimmung des Geurteilten mit den Ideen, Idealen des Schönen, Guten, Göttlichen. Was seiner Idee, seinem Musterbegriff entspricht, ist in diesem Sinne wahr (z.B. wahre Humanität, wahre [673] Cultur). – Wahrheiten nennt man auch die wahren Urteile, wahren Urteilsinhalte selbst. Ewige Wahrheiten sind die a priori (s. d.) gültigen Urteile (z.B. der Satz der Causalität).
Wahrheit wird bald als Übereinstimmung des Denkens mit dem Sein, bald als Übereinstimmung des Denkens mit sich selbst, bald als objective Gültigkeit, bald als Denknotwendigkeit, bald als biologische Nützlichkeit bestimmt. Gegenüber dem Relativismus (s. d.) wird verschiedenerseits die Existenz von Wahrheiten an sich behauptet.
Zunächst wird die Wahrheit als Übereinstimmung des Denkens mit dem (absoluten) Sein bestimmt. So aufgefaßt wird die Wahrheit in der älteren Philosophie fast durchweg. So schon von PARMENIDES (s. Sein), nach welchem das wahrhaft Gedachte ist. So, bei allen skeptische, I (s. d.) Bedenken, HERAKLIT, ANAXAGORAS, EMPEDOKLES, DEMOKRIT. – Den Relativismus (s. d.) lehren die Sophisten (s. d.). Nach PROTAGORAS ist alles wahr, was sich aus der jeweiligen Beziehung des Erkennenden zu den Dingen an Urteil ergibt, indem der Mensch das Maß der Dinge ist. Wahr ist alles, was so beurteilt wird, wie es eben erscheint. Wahrheit ist also Übereinstimmung des Urteils mit den (wechselnden) Erscheinungen: panta einai hosa pasi phainetai (Sext. Empir. Pyrrh. hypot. I, 218). tôn pros ti einai tên alêtheian (Sext. Empir. adv. Math. VII, 60). Alle Wahrnehmungen sind gleich wahr (Aristot., Met. IV 4, 1007 b 22). alêthês ara emoi hê emê aisthêsis (Plat., Theaet. 160C). ta phainomena hekastô tauta kai einai (l. c. 158 A).Nach GORGIAS ist nichts (absolut) wahr (Sext. Empir. adv. Math. VII, 65, 77 squ.). Jedes Urteil ist (in diesem Sinne) falsch, lehrt XENIADES (pant' eipôn pseudê kai pasan phantasian kai doxan pseudesthai, Sext. Empir. adv. Math. VII, 53). – Nach PLATO ist das (durch reines Denken) Erkannte wahr, das Wahre der Erkenntnisgegenstand (Rep. 508 E, s. Idee. vgl. Rep. 508 E, 509 A). Wahr ist ein Satz, welcher von dem, was ist, das Sein aussagt (Kratyl. 385 B). Wahrheit ist ein Prädicat zunächst des Urteils (Phileb. 37 C. vgl. Soph. 262 E). N ach ARISTOTELES kommt Wahrheit oder Falschheit dem Urteil zu: symplokê gar noêmatôn esti to alêthes ê pseudos (De an. III 8, 432 a 11. vgl. De interpret. 1). Wahr ist ein Urteil, welches von dem Seienden aussagt, daß es ist: to men gar legein to on mê einai ê to mê on einai pseudos, to de on einai kai to mê on einai alêthes. hôste kai ho legôn einai ê mê alêtheusei ê pseusetai (Met. IV 6, 1011 b 26 squ.. vgl. V, 29, 1024 b 25 squ.). Nicht in den Dingen liegt die Wahrheit als solche, sondern im Denken der Dinge: ou gar esti to pseudos kai to alêthes en tois pragmasin ... all' en dianoia ... peri de ta hapla kai ta ti estin oud' en tê dianoia (Met. VI 4, 1027 b 25 squ.). Doch wird etwas wahr, nicht weil wir es denken, sondern wir denken es, weil es wahr ist: ou gar dia to hêmas oiesthai alêthôs se leukon einai ei sy leukos, alla dia to se einai leukon hêmeis hoi phantes tauto alêtheuomen (Met. IX 10, 1051 b 7 squ.. gegen den Relativismus der Sophisten vgl. IV 6, 1011 a 20 squ.. VI 8, 1012 a 29 squ.). Die Stoiker unterscheiden das (körperhafte) Wahre und die (unkörperliche) Wahrheit: hê men alêtheia sôma esti, to de alêthes asômaton hypêrchen (Sext. Empir. adv. Math. VIII, 38). alêthes gar esti kat' autous to hyparchon kai antikeimenon tini, kai pseudos to mê hyparchon kai mê antikeimenon tini (l. c. VIII, 10. vgl. II, 88). Wahr ist ein Urteil, das durch die Wirklichkeit provociert wird (Diog. L. VII 1, 54. über das Wahrheitskriterium s. unten). Nach EPIKUR ist wahr to houtôs echon hôs legetai echein (l. c. II, 9). KARNEADES bestimmt: phantasia alêthes [674] men estin, hotan symphônos ê tô phantastô (Sext. Empir. adv. Math. I, 168). – Nach AENESIDEMUS ist wahr, was allen in gleicher Weise erscheint, das Allgemeingültige (alêthê men einai ta koinôs pasi phainomena, Sext. Empir. adv. Math. II, 8).
Nach AUGUSTINUS ist wahr, was ist (Soliloqu. II, 8), was so ist, wie es erscheint (»verum est, quod ita est, ut videtur«, l. c. II, 5. vgl. De vera relig 36). Die Wahrheit ist ewig, zeitlos, unwandelbar, unbedingt. »Erit igitur veritas, etiamsi mundus intereat« (Soliloqu. II, 2. 32. De immort. an. 19. De lib. arb. II, 6). Gott ist die Urwahrheit, »stabilis veritas« (Conf. XI, 10. vgl. De trin. VIII, 38). In ihm sind alle Wahrheiten zur Einheit verbunden (De vera relig. 66). In Gott erkennen wir die ewigen Wahrheiten (Retract. I, 4, 4). Die Wahrheit wird durch unser Denken nicht alteriert: »Mentes enim nostrae aliquando eam plus vident, aliquando minus, et ex hoc fatentur se esse mutabiles cum illa in se manens nec proficiat, cum plus a nobis videtur, nec deficiat, cum minus« (De lib. arb. II, 34. über das Wahrheitskriterium s. unten). – ANSELM VON CANTERBURY bestimmt die formale Wahrheit als »rectitudo sola mente perceptibilis« (De verit. 12). »Causa veritatis« ist die »res enunciata«. Es gibt »veritas cognitionis« und »veritas rei« (»transcendentale Wahrheit« der Scholastik). Die Scholastiker pflegen die Wahrheit als »adaequatio rerum et intellectuum« zu definieren (ALBERTUS MAGNUS, Sum. th. I, 25, 2). »Veritas prima una est, prototypus et exemplar omnis veri, una et indivisa in omnibus, qua omnia vera recta sunt et vera« (ib.). THOMAS erklärt: »Veritas intellectus est adaequatio intellectus et rei, secundum quod intellectus dicit esse quod est, vel non esse quod non est« (Contr. gent. I, 59. De verit. 1, 2). »In rebus neque veritas neque falsitas est nisi per ordinem ad intellectum« (Sum. th. I, 17, l). »Veritas habet fundamentum in re« (1 sent. 19, 5). »Nihil aliud est verum, quam esse quod est, vel non esse quod non est« (1 perih. 13). Zu unterscheiden sind: »veritas absoluta« (6 eth. 2), »accidentalis, aeterna« (Sum. th. I, 16, 7c. Contr. gent. II, 83 squ.). Außerhalb des menschlichen Geistes sind die Dinge wahr »in ordine ad intellectum divinum« (De verit. 1, 2). Im göttlichen Geiste ist die »veritas proprie et primo« (De verit. 1, 4c). Die Vernunftwahrheiten sind ewig im göttlichen Geiste (Sum. th. I, 10, 3. vgl. ANSELM, Monol. 1, 18. De verit. 10, 13). Der active Intellect erkennt die constante Wahrheit im Vergänglichen (Sum. th. I, 84, 6). Nach DURAND VON ST. POURÇAIN ist die Wahrheit »conformitas intellectus ad rem intellectam« (In l. sent. 1, 19, qu. 5). Verschiedene Arten der Wahrheit unterscheidet WILHELM VON AUVERGNE: (De universo, Opp. 1674). Nach BACONTHORP hat die Wahrheit ein Sein in den Dingen und im Intellect (1 dist. 19, 2). Als Übereinstimmung des Denkens mit dem Sein bestimmt die Wahrheit u. a. auch SUAREZ (Met. disp. 8, sct. 2, 9. vgl. De an. III, 10). »Veritas transcendentalis« bedeutet die begriffliche Wesenheit des Dinges »Veritas transcendentalis significat entitatem rei, connotando cognitionem seu conceptum intellectus, cui talis entitas conformatur vel in quo talis res repraesentatur« (Met. disp. 6, sct. 2, 25). Über die »doppelten Wahrheiten« s. Wissen.
Nach GOCLEN ist die Wahrheit die »conformitas« des Urteils mit der Sache (Lex. philos. p. 311). MICRAELIUS erklärt: »Logicis veritas dicitur conformitas orationis cum re de qua dicitur. Sicuti Ethicis est conformitas orationis cum conceptu proferentis.« »Metaphysicis veritas est incomplexa nimirum congruentia rei cum intellectu eius, qui eam produxit sive creatoris sive artifics. Quando enim res id habet quid intellectus creatoris vel artificis vult[675] eam habere, res vera est« (Lex. philos. p. 1092 f.). MARSILIUS FICINUS bemerkt: »Veritas rei creatae in hoc versatur, ut ideae suae respondeat undique« (Theol. Plat. XII, 1). Nach J. B. VAN HELMONT ist die Wahrheit »adaequatio intellectus ad res ipsas« (Venat. scient. p. 23 f.). Nach CAMPANELLA ist die Wahrheit die »entitas« des Dinges, »quatenus intellecta ac scita« (Univ. philos. I, 2).
Nach DESCARTES sind die »ewigen Wahrheiten« der Mathematiker von Gott festgesetzt, »quod Deus illas veras et possibiles cognoscit« (Ep. 104, 112). Solch ewige Wahrheit gilt unbedingt, zeitlos, ist aber nicht außer dem Denken Existierendes. »Aeternas veritates – nullam existentiam extra cogitationem nostram habentes« (Pr. ph. I, 48). »Cum... agnoscimus fieri non posse, ut ex nihilo aliquid fiat, tunc propositio haec Ex nihilo nihil fit non tamquam res aliqua existens, neque etiam ut rei modus consideratur: sed ut veritas quaedam aeterna, quae in mente nostra sedem habet, vocaturque communis notio, sive axioma« (l. c. I, 49). Die ewige Wahrheit ist von unserem Denken unabhängig (Medit. V, 42). Von der Erkenntnis Gottes und dessen »veracitas« hängt alle Wahrheit, die wir finden, ab (s. unten). SPINOZA erklärt: »Idea vera debet convenire cum suo ideato« (Eth. I, prop. XXX). »Omnis idea, quae in nobis est absolula sive adaequata et perfecta, vera est« (II, prop. XXXIV). »Idea vera in nobis est illa, quae in Deo, quatenus per naturam mentis humanae explicatur, est adaequata« (l. c. dem.). »Ewige Wahrheiten« sind solche, welche, wenn sie positiv sind, nicht negiert werden können (Em. int. Ep. 28. vgl. de Deo II, 15). CLAUBERG: »Veritas cuiusque rei in eo consistit, quod cum sua convenit idea, quam de ea format intellectus« (Op. p. 308, 925). Nach MALEBRANCHE sind »notwendige« Wahrheiten die, »qui sont immuables par leur nature et celles qui ont été arrêtées par la volonté de Dieu... Toutes les autres sont des vérités contingentes« (»zufällige« W., Rech. I, 3). Notwendig sind die mathematischen, metaphysischen, ein Teil der physischen und moralischen Wahrheiten (ib.). Die unbedingte Gültigkeit der Grundwahrheiten betont auch FÉNELON: »Quand même je ne serais plus pour penser aux essences des choses, leur vérité ne cesserait point d'être...« (De l'ex. de Dieu P. 143). GASSENDI unterscheidet. 1) »Veritas existentiae ea est, qua unaquaeque res in ipsa rerum. natura exstans est id ipsum, quod est, nihil vero aliud.« 2) »Veritas autem enunciationis seu indicii nihil aliud est quam conformitas eninciationis ore factae aut iudicii mente peracti cum ipsa enunciata seu iudicata re« (Philos. Epic. synt. I, 1, p. 367). Ähnlich definiert HUET (Trait. philos. de la faibl. de l'espr. hum. 1723).
HOBBES betont: »Veritas in dicto, non in re contsistit – neque rei affectio est, sed propositionis« (Comp. p. 23). »Verum et falsum attributa sunt non rerum, sed orationis« (Leviath. I, 4). Wahrheit besteht darin, daß Subject und Prädicat Namen desselben Dinges sind. Ein Urteil ist wahr, »cuius praedicatum continet in se subiectum« (De corp. 3, 7). – LOCKE betont, daß Wahrheit eigentlich nur den Sätzen, Urteilen zukomme, den Vorstellungen nur insofern, als sie schon Urteile (Bejahung oder Verneinung) und eine Beziehung auf die Dinge enthalten (Ess. II, ch. 32, § 1, § 3, § 4). Die Übereinstimmung der Denkverbindung mit dem wirklichen Zusammenhange ist für das wahre Urteil charakteristisch. »Truth then seems to me in the proper import of the word to signify nothing but the joining or separating of signs, as the things signified by than, do agree, or disagree, one with another« (l. c. IV, ch. 5, § 2). Von der[676] wirklichen ist die Wort-Wahrheit zu unterscheiden, erstere hat nur dann statt, wenn den Vorstellungen etwas in der Natur entspricht (l. c. § 8). »Moralische« Wahrheit ist der Gegensatz zur Lüge, »metaphysische« Wahrheit das wirkliche Dasein der Dinge, entsprechend den Vorstellungen, die mit deren Namen verknüpft sind (l. c. §11). Die »ewigen« Wahrheiten sind nicht angeboren, gelten nur als notwendig wahr, weil sie, wenn einmal aus allgemeinen Vorstellungen gebildet, immer wahr sein werden (l. c. IV, ch. 11, § 14).HERBERT VON CHERBURY definiert: »Est autem veritas rei inhaerens illa conformitas rei cum se ipsa, sive illa ratio, ex qua res unaquaeque sibi constat. Veritas apparentiae est illa conditionalis conformitas apparentiae cum re. Veritas conceptus est illa conditionalis conformitas inter facultates nostras prodromas et res secundum apparentias suas. Veritas intellectus est conformitas illa debita inter conformitates praedictas. Est igitur omnis veritas nostra conformitao. Cum. autem omnis conformitas sit relatio, veritates quaecunque erunt relationes, sive habitudines in actum, id est in sensum deductae« (De verit. 1656, p. 4 ff., 9 ff.). Die Producte des »instinctus naturalis« sind allgemeine Wahrheiten (l. c. p. 46 ff.). Nach CUDWORTH gibt es ewige Begriffe in Gott (De aetern. iusti et honesti notionib.). WOLLASTON: »Those propositions are true, which express things as they are. or truth is the conformity of those words or signs, by which things are expressed, to the things themselves« (Rel. of nat. sct. I, p. 8).
TSCHIRNHAUSEN setzt die Wahrheit in das Begreifliche (»veritatem vero in eo, quod potest concipi«, Med. ment. p. 34 f.). – Nach LEIBNIZ besteht die Wahrheit in der Übereinstimmung (correspondance) der Urteile (propositions) mit den Dingen (Nouv. Ess. IV, ch. 5, § 12). Die Wahrheit ist in die Beziehung zwischen den Gegenständen der Vorstellungen (objets des idées) zu setzen, wonach die eine in der andern enthalten (comprise) oder nicht enthalten ist (IV, ch. 5, § 2). Von den tatsächlichen oder zufälligen sind die notwendigen (Vernunft-)Wahrheiten zu unterscheiden, die nicht auf Erfahrung beruhen, sondern im Denken ihre Quelle haben (»vient du seul entendement«), angeboren sind (sont innées, l. c. I, ch. 1), größte Gewißheit haben (certitude immanquable et perpetuelle, ib., vgl. Theod. § 121) (s. A priori). »Il y a aussi deux sortes de vérités, celles de raisonnement et celles de fait. Les vérités de raison sont nécessaires et leur opposé est impossible, et celles de fait sont contingentes et leur opposé est possible« (Monad. 33. Nouv. Ess. I, ch. 1, § 26). Grundlage der Vernunftwahrheiten ist der Satz des Widerspruches (Gerh. IV, 354 ff.). Die tatsächlichen Wahrheiten haben nur inductorische Allgemeinheit, ihr Gegenteil enthält keinen unbedingten Widerspruch. Es gibt auch »gemischte« Sätze, welche aus Prämissen abgeleitet sind, von denen einige aus Tatsachen und Beobachtungen stammen, andere aber denknotwendig sind (l. c. IV, ch. 13, § 14. Theod. I B, § 37, § 20). In Gottes Geiste sind »ewige Wahrheiten«, die vom göttlichen Willen unabhängig sind, vielmehr selbst diesen Willen motivieren, der dann die Wahrheiten in schöpferischer Weise realisiert (Theod. I B, § 184). Gott ist »dernier fondement des vérités«, sein Geist ist »la région des vérités éternelles«, welche die Gesetze des Alls enthalten (Nouv. Ess. II, ch. 17. IV, ch. 11). Die Wahrheit von Urteilen hängt nicht von unserer Willkür ab, sie liegt in der Sache selbst (Gerh. VII, 190 ff.. s. unten Bolzano). Nach BOSSUET sind die »ewigen Wahrheiten« (z.B. der Mathematik) immer wahr. »En quelque temps donné ou en quelque point de l'eternite, pour[677] ainsi parler, qu'on mette un entendement, il verra ces veéités comme manifestes. elles sont donc éternelles« (Log. I, ch. 36). Diese Wahrheiten subsistieren in Gott (l. c. I, ch. 37. vgl. De la connaiss. de Dieu ch 4, § 5). Nach ROBINET gibt es keine Wahrheit ohne ein Denken. D'ARGENT definiert: »Un jugement n'est juste et certain, qu'autant qu'il attribue au sujet ce qui lui convient« (Philos. du Bon-Sens I, 243).
Nach CHR. WOLF ist Wahrheit der »consensus indicii nostri cum obiecto seu re repraesentata« (Log. § 505). Die »transcendentale« Wahrheit ist »die Ordnung in den Veränderungen der Dinge« (Vern. Ged. von Gott... I, § 142).»Veritas, quae transcendentalis appellatur et rebus ipsis inesse intelligitur, est ordo in varietate eorum, quae simul sunt ac se invicem consequuntur« (Ontol. § 495). »Wenn unser Urteil möglich ist, wir mögen es erkennen oder nicht, so heißet es wahr« (Vern. Ged. von Gott... I, § 395). BAUMGARTEN bestimmt: »Veritas metaphysica (realis, materialis) est ordo plurium in uno, veritas in essentialibus et attributis transcendentalis« (Met. § 89). J. EBERT definiert Wahrheit als »Übereinstimmung unserer Gedanken mit den Dingen selbst, die durch unsere Gedanken abgebildet werden« (Vernunftlehre S. 24 f.. so auch schon CHR. THOMASIUS, Vernunftlehre). HOLLMANN definiert: »Veritas metaphysica nihil aliud est, quam vera et realis alicuius existentia, quae citra omnem intellectus nostri operationem, cum ut more loguendi scholastico utamur, nemine cogitante, ipsi competit« (Log. 1746, § 114 f.). Und ULRICH: »Objective verum est, quod revera ita se habet, nec me, nec alio cogitante. nec visi mei aut alins ratione habita« (Inst. Log. et Met.2, 1792). Nach RÜDIGER ist die Wahrheit »convenientia rei cum intellectu« (De sensu veri et falsi I, 1). H. S. REIMARUS bestimmt die »veritas logica«, »Wahrheit im Denken« als »Übereinstimmung unserer Gedanken mit den Dingen, woran wir gedenken«. »Demnach bezieht sich die Wahrheit im Denken auf die wesentliche Wahrheit in den Dingen selbst (veritatem metaphysicam), vermöge welcher sie ein Etwas, nicht aber ein Unding, Nichts oder Chimäre sind« (Vernunftlehre § 17). Nach CHR. LOSSIUS gibt es nur logische, keine metaphysische Wahrheit (Phys. Ursachen d. Wahren, 1775). Wahrheit bedeutet eine Relation der Dinge zu uns ( vgl. REUSCH, Log. § 36. BAUMEISTER, Log. § 144. VILLAUME, Prakt. Log.3, § 7. CROUSAZ, Log. u. a.). MENDELSSOHN erklärt: »Urteile... sind wahr, wenn sie von den Begriffen der Subjecte keine anderen Merkmale aussagen, als die in denselben stattfinden« (Morgenst. I, 3). »Insoweit... unsere Gedanken als denkbar oder nicht denkbar betrachtet werden, besteht ihre Wahrheit in der Übereinstimmung der Merkmale unter sich und mit den Folgen, die daraus gezogen werden« (l. c. S. 9). Ein Satz ist wahr, »wenn sich aus dem Subject entweder schlechterdings oder unter gewissen angenommenen Bedingungen verständlich erklären läßt, daß ihm das Prädicat zukomme« (Üb. d. Evid. S. 80). FEDER erklärt Wahrheit als »Übereinstimmung mit dem, was wirklich ist«, allgemeiner als »Übereinstimmung dessen, was sich der Verstand als beisammen vorstellen soll« (Log. u. Met. S. 111 ff.). Sind die Wahrheiten völlig klar so sind es evidente Wahrheiten (l c. S. 115). – Nach BASEDOW ist Wahrheit der Wert unserer Gedanken, vermöge dessen sie unseren Beifall erzielen (Philalethie 1764, I § 3).
Nach HUTCHESON ist die Wahrheit (logisch) Übereinstimmung eines Urteils mit der Wirklichkeit, moralisch die Übereinstimmung, des Handelns mit der Gesinnung, metaphysisch die Beschaffenheit eines Dinges, wie sie Gott erkennt (Synops. metaphys. 1749). WATTS bemerkt: »Is the idea conformable to the object[678] or archetype of it, it is a true idea« (Log. I, ch. 3, p. 4). Ähnlich definiert BEATTIE (Vers. üb. d. Wahrh. 1772, S. 24). Die schottische Schule (s. d.) überhaupt lehrt, der »Gemeinsinn« (s. d.) sei die Quelle von »self-evident truths«, apriorischen (s. d.), denknotwendigen Wahrheiten (s. Princip, Rationalismus). – Nach BONNET sind die evidenten, selbstgewissen Wahrheiten »premières vérités« (Ess. analyt. XVI, 301).
Als Übereinstimmung der Gedanken untereinander, als Entsprechen derselben gegenüber der Gesetzmäßigkeit des Verstandes bestimmt die Wahrheit KANT. Die Wahrheit im Urteilen besteht »in consensu praedicati cum subiecto dato« (De mund. sens. sct. II, §11). Das Formale aller Wahrheit besteht in der »Übereinstimmung mit den Gesetzen des Verstandes« (Krit. d. rein. Vern. S. 261). »Die formale Wahrheit besteht lediglich in der Zusammenstimmung der Erkenntnis mit sich selbst bei gänzlicher Abstraction von allen Objecten insgesamt« (Log. S. 72. s. unten über das Kriterium der Wahrheit). »Daß alle Körper ausgedehnt sind, ist notwendig und ewig wahr, sie selbst mögen nun existieren oder nicht.... Der Satz will nur sagen: sie hängen nicht von der Erfahrung ab (die zu irgend einer Zeit angestellt werden muß) und sind also auf gar keine Zeitbedingung beschränkt, d. i. sie sind a priori als Wahrheiten erkennbar, welches mit dem Satze: sie sind als notwendige Wahrheiten erkennbar, ganz identisch ist« (Üb. eine Entdeck. 2. Abschn., S. 60). Die ewigen Wahrheiten sind bei Kant zu apriorischen (s. d.) Urteilen geworden. Von einer Auffassung der Wahrheit als Übereinstimmung des Denkens mit den Dingen (an sich) ist hier nicht mehr die Rede, da die Dinge an sich sich jeder Erkenntnis und Vergleichung entziehen. Objectiv wahr ist nach Kant ein allgemeingültiger (s. d.), den Denk- und Erfahrungsgesetzen gemäßer Satz.
Den Relativismus spricht GOETHE als: »Kenne ich mein Verhältnis zu mir selbst und zur Außenwelt, so heiße ich's Wahrheit. Und so kann jeder seine eigene Wahrheit haben, und es ist doch immer dieselbige« (WW. XIX, 53). AD. WEISHAUPT unterscheidet eine zweifache Wahrheit: »eine, welche anzeigt, was an der Sache selbst ist, das Objective, Absolute der Wesen, der Kräfte außer uns. Diese Wahrheit heißt sodann absolute Wahrheit. Eine andere, welche die Wirkung anzeigt, welche dieses innere Objective, bei diesen so organisierten Wesen, gemäß ihrer Receptivität hervorbringt: und diese letztere Wahrheit ist nicht absolut, sie ist relativ« (Üb. Material. u. Ideal.2, S. 158 f.). Ontologische Wahrheit ist »diejenige, in welcher sowohl die allgemeinen als jede besonderen, natürlichen oder künstlichen Organisationen übereinkommen« (l. c. S. 175 ff.). Die absolute Wahrheit ist unveränderlich, sie ist der Grund der relativen Wahrheit, sonst aber unbekannt. sie ist für Gott allein (l. c. S. 190 f.).
Im Kantschen Sinne erklärt JAKOB die Wahrheit als »Übereinstimmung unserer Gedanken mit dem Begriffe eines Objects überhaupt und mit den allgemeinen Gesetzen des Denkens« (Log. § 100 f.. vgl. TIEFTRUNK, Log. § 116. HOFFBAUER, Log. § 359. CHR, G. SEYDLITZ, Üb. die Unterscheidungen des Wahr. u. Irrigen2, 1787). KRUG bestimmt: »Wahrheit überhaupt besteht in der Übereinstimmung unserer Vorstellungen und Erkenntnisse« (Log. § 22). Logische (formale, ideale) Wahrheit ist »Angemessenheit einer angeblichen Erkenntnis oder Wissenschaft zu den Gesetzen des bloßen oder analytischen Denkens, wie sie eben die Logik aufstellt. Die metaphysische (materiale, reale) Wahrheit aber ist Angemessenheit einer angeblichen Erkenntnis oder Wissenschaft zu den Gesetzen des synthetischen Denkens oder wirklichen Erkennens, wie sie die Metaphysik[679] aufzustellen hat« (Handb. d. Philos. I, 131. vgl. S. 78). Nach GERLACH ist Wahrheit »diejenige Eigenschaft unserer Vorstellungen, daß sie den Gesetzen des Vorstellens gemäß gebildet sind« (Log. § 219). Nach ABICHT ist die rechte Wahrheit die »Unwandelbarkeit einer Kenntnis« (Log. 1802, S. 111). – MAASS erklärt: »Sofern das Verhältnis, welches in einem Urteile zwischen den vorgestellten Objecten gedacht wird, stattfindet, ist das Urteil wahr« (Log. § 193). Ähnlich BECK: »Wenn unter dem Begriffe, unter de ein Urteil einen Gegenstand stellt, dieser Gegenstand wirklich steht, so ist dieses Urteil wahr« (Log. 4 57). Nach BOUTERWEK ist die Wahrheit bei evidenten Sätzen »Übereinstimmung des Urteils mit einer gewissen, unserer geistigen Natur gemäßen Vorstellungsart, bei der wir es bewenden lassen müssen«. Im logischen Sinne ist Wahrheit »Übereinstimmung unserer Gedanken.. untereinander«. Empirische Wahrheit ist »Übereinstimmung unserer Urteile mit der sinnlichen Wahrnehmung«. Metaphysische Wahrheit ist »Übereinstimmung unserer Vorstellungen mit dem übersinnlichen Wesen der Dinge« (Lehrb. d. philos. Wissensch I, 33, 40, 48, 75). CALKER bemerkt: »Die unmittelbare Wahrheit ist das Sein der Dinge, wie es sich dem Menschen in dessen willenloser und neigungsloser und ganz ursprünglicher Beziehung zu demselben vermittelst der vernehmenden Erkenntniskraft zeigt.... Die mittelbare Wahrheit hingegen ist die Einstimmigkeit und Begründetheit aller Vorstellungen des denkenden Geistes.« »Endliche Wahrheit (physische oder empirisch-reale und rational-reale Wahrheit) ist das Sein der Dinge, wie es von dem Menschen in den bestimmten Begrenzungen von Zeit, Raum und grade einer Bewußtheit erkannt wird. Ewige Wahrheit (ideale Wahrheit) hingegen ist das Sein der Dinge, wie es unabhängig von jenen Begrenzungen durch Zeit, Raum und Bewußtheit sein Bestehen durch die Gottheit hat« (Denklehre S 546 f.. vgl. FRIES, Syst. d. Log. S. 183). Ewige Wahrheiten (Freiheit, Gottes Existenz u.s.w.) gibt es nach JACOBI, FR. KÖPPEN (Darstell. d. Wesens d. Philos. 1810).
In die Übereinstimmung der Vorstellung mit dem Sein setzt die Wahrheit ANCILLON (Üb. Glaub. u. Wiss. S. 35). Nach G. E SCHULZE ist zur Wahrheit eines Gedankens dessen »Übereinstimmung oder Zusammentreffen mit dem dadurch Gedachten erforderlich« (Üb. d. menschl. Erk. S.105). Nach G. HERMES ist Wahrheit »Übereinstimmung des Urteils mit dem in der Wirklichkeit vorhandenen Verhältnisse zwischen Subject und Prädicat« (Einl. in d. christl. Theol. I2, 82 ff.). Als Übereinstimmung zwischen Denken und Sein bestimmt die Wahrheit BIUNDE (Üb. Wahrh. im Erkennen, S 11). Wahr ist die Erkenntnis, »welche dem Sein, den Beschaffenheiten und Verhältnissen der Dinge genau entspricht« (Empir. Psychol. I 2, 245). Wahrheit ist »Übereinstimmung des Gedachten mit dem Gedanken, des Erkannten mit der Erkenntnis« (l. c. I 2, 268). Nicht durch Vergleichung, sondern durch »Anerkennen« wird Wahrheit constatiert (l. c. S. 275 ff.), durch logischen Beifall, Ergreifen der Wirklichkeit des Gedachten (l. c. S. 279). »In dem Anerkennen liegt... für uns der eigentliche Coincidenzpunkt des Subjectiven und Objectiven, des Idealen und Realen« (l. c. S. 281). – SCHELING bestimmt »Jede Affirmation oder... jede Erkenntnis ist wahr, die mittelbar oder unmittelbar die absolute Identität des Objectiven und Subjectiven ausspricht« (WW. I 6, 4 7). Nach SUABEDISSEN ist Wahrheit »die Wirklichkeit in der Beziehung auf das Denken« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S. 133). Als Übereinstimmung des Idealen und Realen fassen die Wahrheit auf SCHLEIERMACHER, H. RITTER TRENDELENBURG u. a.[680]
Nach REINHOLD ist die Wahrheit an sich »die von aller Vorstellung unabhängige Übereinstimmung des von der Vorstellung unabhängigen Seins, folglich die Übereinstimmung des Seins mit sich selbst« (Was ist die Wahrh.? S. 22). Nach HEGEL ist die Wahrheit dies, »daß die Objectivität dem Begriffe entspricht, – nicht daß äußerliche Dinge meinen Vorstellungen entsprechen. das sind nur richtige Vorstellungen, die ich dieser habe« (Encykl. § 213). Die Idee (s. d.) ist die Wahrheit selbst (l. c. § 213). »Wenn die Wahrheit, im subjectiven Sinne, die Übereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstande ist: so heißt das Wahre im objectiven Sinne die Übereinstimmung des Objects, der Sache mit sich selbst, daß ihre Realität ihrem Begriffe angemessen ist. Der Begriff ist sogleich die wahrhafte Idee, die göttliche Idee des Universums, die allein das Wirkliche. So ist Gott allein die Wahrheit« (Naturphilos. S. 22 f.). »Der Gedanke, der wesentlich Gedanke ist, ist an und für sich, ist ewig. Das, was wahrhaft ist, ist nur im Gedanken enthalten, ist wahr nicht nur heute und morgen, sondern außer aller Zeit. und insofern es in der Zeit ist, ist es immer und zu jeder Zeit wahr« (Philos. d. Gesch. I, 16. vgl. S. 33. vgl. K. ROSENKRANZ, Syst. d. Wissensch. S. 590 ff.. MICHELET, Zeitschr. »Der Gedanke« VII, 17). Nach HINRICHS ist das Wahre »die vermittelte Einheit des Dinges mit seinem Begriffe« (Grundlin. d. Philos. d. Log. S. 183 f.). ZEISING erklärt: »Die Wahrheit ist die Idee als Begriff, die als seiend aufgefaßte Vollkommenheit« (Ästhet. Forsch. S. 81. vgl. G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswissensch. I, 135 ff.. CHALYBAEUS, Wissenschaftslehre S. 382 ff.). – Daß alle Wahrheiten »ewig Wahrheiten« seien, betont CHR. KRAUSE (Vorles. S. 125). Die Unabhängigkeit der Wahrheiten vom menschlichen Denken lehrt V. COUSIN: »Les vérités qu'atteint la raison, à l'aide des principes universels et nécessaires dont elle at pourvue, sont des vérités absolues. la raison ne les fait point, elle les découvre« (Du vrai p. 33). »Les vérités absolues sont donc indépendantes de l'expérience et de la conscience, et en même temps elles sont attestées par l'expérience et la conscience« (ib.). »En fait, quand nous parlons de la vérité des principes universels et nécessaires, nous ne croyons pas qu'il ne soient vrais que pour nous: nous les croyons vrais en eux-mêmes, et vrais encore quand notre esprit ne serait pas là pour les concevoir. Nous les considérons comme indépendants de nous« (l.. c. p. 58). Die absoluten Wahrheiten »supposent un être absolu comme elles, où elles ont leur dernier fondement« (l. c. p. 70 f.). – BOLZANO versteht unter »Wahrheiten an sich« »Wahrheiten, abgesehen davon, ob sie von jemand erkannt oder nicht erkannt werden« (Wissenschaftslehre I, § 20, S. 81 ff.). Wahrheit an sich oder objective Wahrheit nennt Bolzano »jeden beliebigen Satz, der etwas so, wie es ist, aussagt, wobei ich unbestimmt lasse, ob dieser Satz von irgend jemand wirklich gedacht oder ausgesprochen sei oder nicht« (l. c. I, § 25, S. 111 ff.). Die Wahrheit an sich hat kein Dasein in der Zeit (ib.). Sie ist nicht durch ein Denken gesetzt. Gott erkennt sie, weil sie ist (l. c. S. 115). Logische Wahrheit ist die »gedachte oder erkannte Wahrheit« (l. c. I, § 29, S. 143). »Begriffswahrheiten« sind Wahrheiten, die bloß aus reinen Begriffen bestehen (l. c. Il, § 133, S. 33). – Nach LOTZE sind Wahrheiten nicht, gelten nur (Met.2, S. 3. Mikrok. III2, 579).»Sie schweben nicht zwischen, außer oder über dem Seienden. als Zusammenhangsformen mannigfaltiger Zustände sind sie vorhanden nur in dem Denken eines Denkenden, indem es denkt, oder in dem Wirken eines Seienden in dem Augenblick seines Wirkens« (Mikrok. III2, 579). Ein Reich ewiger Wahrheiten außer oder vor [681] Gott kann nicht bestehen (ib.). Die Summe der ewigen Wahrheiten ist die Wirkungsweise der Allmacht (l. c. S. 585). Wirklich ist die Wahrheit nur »als Natur und ewige Gewohnheit des höchsten Wirkens« (ib.). Wahrheit ist (formal) »Folgerichtigkeit« (l. c. II2, 299). – Einen überzeitlichen Charakter hat die Wahrheit nach UPHUES. Sie ist »das einzig Ewige und darum. Allgemeingültige«, der eigentliche Erkenntnisgegenstand (Zur Krisis in d. Log. S. 79). Die Wahrheit ist unabhängig von uns vorhanden, sie wird beim Erkennen von uns in Besitz genommen (l. c. S. 80). Der Gegenstand ist das, worüber wir urteilen, die Beziehung des Prädicats auf ihn ist daß, was wir urteilen oder meinen. »Die im Urteil gedanklich ausgerückte Beziehung in diesem Sinne als das von uns Gemeinte und Geurteilte ist es, was wir eine Wahrheit oder die Wahrheit nennen« (l. c. S. 81). Alle unsere Erkenntnisse, alle Wahrheiten bestehen in Beziehungen, und diese bilden »ein großes, aus ineinander greifenden Gliedern bestehendes Ganzes«. »Es gibt mit andere n Worten keine Einzelwahrheit, keine getrennt für sich bestehenden Einzelwahrheiten, alle Wahrheiten hängen aufs engste miteinander zusammen und bilden sozusagen nur eine Wahrheit oder, wenn man lieber will, ein System, ein Reich von Wahrheiten. Diese eine Wahrheit oder dieses System, dieses Reich der Wahrheit ist der eigentliche Gegenstand des Erkennens.« Dieses Wahrheitssystem muß einen objectiven Grund haben. Es ist dies das überzeitliche Bewußtsein, das alle diese Wahrheiten überzeitlich umfaßt. denn eine Wahrheit ahne ein Erkennen kann es nicht geben (l. c. S. 84 f.). »So nur erklärt sich, wie alle Wahrheiten Geltung haben, auch wenn sie noch von keinem der Zeit unterworfenen Bewußtsein erkannt sind oder nicht mehr von irgend einem solchen Bewußtsein erkannt werden.« »Mit dem überzeitlichen Bewußtsein ist alle Wahrheit von Ewigkeit verbunden, sie befindet sich in seinem Besitz, ist in ihm vorhanden.« Wir erkennen die Wahrheit »nur durch Teilnahme an dem überzeitlichen Bewußtsein«, durch »Erleuchtung« (l. c. S. 85 f.. vgl. Grdz. d. Erkenntnistheorie). Gegen den Relativismus wendet sich auch HUSSERL. »Was wahr ist, ist absolut, ist an sich wahr. die Wahrheit ist identisch eine« (Log. 1 Unters. I, 117). Die Tatsache ist individuell, zeitlich bestimmt, die Wahrheit überzeitlich (l. c. S. 119). Der Urteilsinhalt ist nicht der Urteilsact. jener kann derselbe sein, während dieser wechselt (l. c. S. 119). »Die Erlebnisse sind reale Einzelheiten, zeitlich bestimmt, werdend und vergehend. Die Wahrheit aber ist ewig oder besser: sie ist eine Idee und als solche überzeitlich« (l. c. S. 128), kein Phänomen unter Phänomenen (ib.). Sie ist »eine Geltungseinheit im unzeitlichen Reiche der Ideen« (l. c. S. 130). »Es kann nichts sein, ohne so oder so bestimmt zu sein. und daß es ist und so bestimmt ist, dies ist eben die Wahrheit an sich, welche das notwendige Correlat des Seins an sich bindet« (l. c. S. 229). Der Charakter der Wahrheit kommt »nicht dem flüchtigen Erkenntnisphänomen zu, sondern dem identischen Inhalte desselben, dem Idealen oder Allgemeinen« (l. c. I, 150 f.). Die Wahrheit ist ein Sachverhalt, eine Identität, »die volle Übereinstimmung zwischen Gemeintem und Gegebenem als solchem« (l. c. II, 594 f). Evidenz ist das Erlebnis der Wahrheit (l. c. I, 190). »Das Erlebnis der Zusammenstimmung zwischen der Meinung und dem Gegenwärtigen, Erlebten, das sie meint, zwischen dem erlebten Sinn der Aussage und dem erlebten Sachverhalt ist die Evidenz, und die Idee dieser Zusammenstimmung die Wahrheit« (l. c. S. 190 f.). Auf die objective Wahrheit geht die reine Logik (l. c. S. 162). Die »individuellen« Wahrheiten enthalten Behauptungen[682] über wirkliche Existenz individueller Einzelheiten, die »generellen« erschließen nur die begrifflich mögliche Existenz von Individuellem (l. c. I, 232). M. PALÁGYI betont, die Wahrheit lasse sich nicht vom Denken abtrennen (Kant u. Bolzano, S. 36 ff.. vgl. Der Streit, S. 30 ff.). Aber die Wahrheit ist nicht vergänglich, zeitlich wie das Phänomen des Denkactes, der Impressionen. Erkenntnis ist »Erfassen des Ewigen im Vergänglichen« (Log. auf d. Scheidewege 63. 87). Jedes wahre Urteil (s. d.) ist ein »Ewigkeitserlebnis«, »womit nur ausgesprochen ist, daß die Wahrheit, die man erlebt, eine ewige Wahrheit ist«. »Die Tatsache vergeht, ihre Wahrheit aber besteht.« »Alle wahren constatierenden Urteile sind... für die Ewigkeit gefällt.« Im Urteil sprechen wir die ewige Wahrheit des Stattfindens der vergänglichen Tatsache aus (l. c. S. 164). Jede Wahrheit hat den Charakter der Allgemeinheit (l. c. S. 167), ist ein Gesetz, das allen auf sie bezüglichen Urteilen gemeinsam ist (l. c. S. 169), wodurch der Unterschied von Urteilen a posteriori und a priori aufgehoben wird (ib.). Die Tatsache kann vergehen, die Wahrheit ist unvergänglich heißt, »da, dieser Tatsache im Reiche alles Geschehens eine unverrückbare, ewige Stellung zukommt, aus der sie durch keine andere Tatsache verdrängt werden kann« (l. c. S. 173). – »Das Urteil erfaßt vom Eindruck so viel, als ihm die dem. Eindruck unmittelbar auf dem Fuße folgende Erinnerung darbietet, und sobald nur das Urteil diese Aufgabe erfüllt, ist es dem Eindruck auch gerecht geworden, d.h. es ist wahr« (l. c. S. 186). – RABIER betont: »Le vrai... n'existe que dans l'intelligence. En dehors de l'intelligence, la vérité n'existe pas. mais seulement la réalité« (Psychol. p. 487). Nach SIGWART ist es eine Fiction, als könne ein Urteil wahr sein, abgesehen davon, daß irgend eine Intelligenz dieses Urteil denkt (Log. I2, 8, 238 ff., 382 ff.). – Vgl. TWARDOWSKI, Arch. f. Philos., 1902.
W. ROSENKRANZ erklärt: »Die Wahrheit ist allgemeines Prädicat unserer Vorstellungen, insoweit sie mit den Objecten übereinstimmen. Wenn wir von einer Wahrheit der Dinge an sich sprechen, verstehen wir darunter immer nur ihre Übereinstimmung mit ihren Ideen im göttlichen Denken« (Wissensch. d. Wiss. I, 403 ff.). Nach W. HAMILTON ist Wahrheit »a harmony, – an agreement, – a correspondence between our thought and that which we think about« (Lect. IV, XXVII, p. 63 ff.). A. BAIN bemerkt: »An affirmation is true when, on actual trial, it corresponds to the fact. This is the direct proof. Indirectly, we may test the truth of affirmations by comparing one with another« (Log. I, 22). SULLY bestimmt die Urteile als wahr, welche im Geiste die Dinge gemäß ihren wirklichen Beziehungen verknüpfen (Handb. d. Psychol. S. 279). Nach L. KNAPP ist die Wahrheit »die Einheit des erkennenden Denkens und der vorgestellten Wirklichkeit«. Eine Vorstellung ist wahr, »soweit jedem ihrer Punkte die Wirklichkeit entspricht« (Syst. d. Rechtsphilos. S. 139). »Das Princip der Wahrheit ist die Folgerichtigkeit, d.h. die genaue Wiedergabe der räumlich-zeitlichen Ordnung der vorgestellten Wirklichkeit« (ib.). ÜBERWEG bestimmt Wahrheit als »Übereinstimmung des Wahrnehmungsinhaltes mit dem Seienden, welches wahrgenommen wird« (Welt- u. Lebensansch. S. 26). Nach AD. STEUDEL ist die Wahrheit »Übereinstimmung des Gedankens, der subjectiven Auffassung mit dem Objecte des Denkens« (Philos. I 1, 56). Nach J. BERGMANN ist ein Gedanke wahr, »wenn er mit seinem Gegenstande übereinstimmt, wenn... der gedachte Gegenstand ein solcher ist, als welcher er gedacht wird« (Grundprobl. d. Log.2, S. 96). Nach G. SPICKER ist die Wahrheit in uns und in den Dingen (Vers. ein. neuen Gottesbegr. S. 360). Unser Denken[683] spiegelt die Objecte ab (ib.). Wahr ist nach HEYMANS ein Urteil, dem ein Wirkliches entspricht (Ges. u. Elem. d. wissensch. Denk. S. 28). Nach G. A. LINDNER ist ein Urteil wahr, »wenn es zwischen unseren Vorstellungen solche Verbindungen stiftet, oder solche Trennungen legt, die dem Inhalte desselben entsprechen« (Empir. Psychol. S. 122). Nach HAGEMANN ist Wahrheit »die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem Gegenstande«. Die Wahrheit ist nur im erkennenden Subjecte, hat aber Beziehung zum Gegenstande. Die objective Wahrheit besteht in der »Übereinstimmung der Dinge mit den göttlichen Ideen« (Log. u. Noët. S. 125). Die Übereinstimmung zwischen dem Gegenstande und unserer Vorstellung ist nur Ähnlichkeit. Wird etwas erkannt, wie es ist, so ist Wahrheit im Erkennen (l. c. S. 126). Es gibt natürliche und übernatürliche, notwendige und zufällige, apriorische und aposteriorische, metaphysische, physische und moralische Wahrheiten (l. c. S. 127. vgl. Met. B. 17 f.). Nach GUTBERLET ist die Wahrheit der Erkenntnisse die Übereinstimmung derselben mit ihrem Objecte (Log. u. Erk. S. 144 ff.). WITTE definiert: »Wahrheit ist kritisch gerechtfertigte Übereinstimmung der mit objectiver Gewißheit erfaßten Inhalte unseres Denkens mit einer solchen Wirklichkeit, die jedenfalls zum Teil über dessen bloß subjective Tätigkeit stets hinausreicht« (Wesen d. Seele, S. 71). A. MEINONG bestimmt Wahrheit als ideale Relation zwischen Inhalt und Gegenstand, Übereinstimmung zwischen dem immanenten Gegenstande mit der Vorstellung und der Wirklichkeit (Üb. Annahm. S. 125 ff.).
Formell wahr ist nach SCHOPENHAUER ein Urteil wenn es dem Satze vom Grund genügt. Materielle oder absolute Wahrheit aber ist »das Verhältnis zwischen einem Urteil und einer Anschauung, also zwischen der abstracten und der anschaulichen Vorstellung. Dies Verhältnis ist entweder ein unmittelbares, oder aber vermittelt durch andere Urteile, d.h. durch andere abstracte Vorstellungen« (W. a. W. u. V. II. Bd., C. 9). »Wahrheit ist die Beziehung eines Urteils auf etwas außer ihm. Wir irren, indem wir. Begriffe so vereinigen, daß sich eine dieser Vereinigung entsprechende außer ihnen nicht findet« (Neue Paralipom. § 9). Nach H. WOLFF ist Wahrheit »die Übereinstimmung unseres Wissensinhaltes mit dem sinnlichen oder seelischen Erfahrungsinhalten« (Handb. d. Log. S. 164). – Nach R. SHUTE ist Wahrheit nur Übereinstimmung zwischen Wort und Gedanke oder zwischen Gedanken und Erfahrung (Disc. On truth p. 215, 223). EI. CORNELIUS erklärt: »Wir nennen ein Wahrnehmungsurteil wahr, wenn wir die durch die Prädication angezeigte Relation zwischen dem beurteilten Inhalte und dem durch das Prädicatswort bezeichneten Gedächtnisinhalt bei der Wahrnehmung des ersteren Inhaltes tatsächlich vorfinden, falsch, wenn wir eine andere als die angezeigte Relation vorfinden« (Psychol. 6. 333. Einl. in d. Philos. S. 282). Objective Wahrheit ist Wahrheit für alle Hörenden (l. c. [3. 335). Von Wahrheit und Irrtum kann nur unter Voraussetzung constanter Bedeutung der gebrauchten Symbole die Rede sein (Psychol. S. 338).
Nach HODGSON ist die Wahrheit »the agreement of thought with itself« (Philos. of Reflect. II, 213 f.). In die durchgängige »Verknüpfung und Übereinstimmung aller Denkacte untereinander« setzt die Wahrheit SCHUBERT SOLDERN (Gr. ein. Erk. S. 182). Wahrheit ist die »denknotwendige Beziehung, in der alles gedacht erscheint« (l. c. S. 183 f.). GLOGAU bemerkt: »Alles Sein ist ein Denken. folglich liegt die Wahrheit des Seins in der allseitig zusammenstimmenden vollkommenen Entwicklung des niederen und ersten Denkens, d.h. des [684] Wahrnehmens« (Abr. I, 355). Die ewige Wahrheit, der Urgrund des Daseins, ist unwandelbar (l. c. S. 72).
SCHUPPE erklärt: »Wahrheit meint immer wahre Urteile oder Erkenntnisse, d.h. solche, welche zu ihrem Inhalte wirklich Seiendes haben, und zum Wesen des Urteils selbst gehört es, da, es mit dem Anspruch auftritt, Wirkliches zu seinem Object oder Inhalt zu haben, d.h. ein wahres zu sein, oder dies als selbstverständlich voraussetzt. Freilich kann er erst hervortreten, wenn die Möglichkeit des Gegenteils, d. i. des Irrtums erkannt wird« (Log. S. 168 f.). – BRENTANO bestimmt: »Wir nennen etwas wahr, wenn die darauf bezügliche Anerkennung richtig ist« (Vom Urspr. sittl Erk. S. 17). »Ob ich sage, ein affirmatives Urteil ist wahr oder sein Gegenstand sei existierend, in beiden Fällen sage ich ein und dasselbe« (l. c. S. 77). Das Als-wahr-anerkennen ist ein ursprünglicher, einfacher psychischer Act, ist die Urteilsfunction (Psychol. I, C. 6). – Nach RICKERT ist Wahrheit »der Inbegriff der als wertvoll anerkannten Urteile« (Gegenst. d. Erk. S. 63). »Die Urteilsnotwendigkeit allein sagt, was als seiend beurteilt werden soll« (l. c. S. 65 f.). B. ERDMANN erklärt: »Die Allgemeingültigkeit... ist nichts anderes als die Wahrheit im eigentlichen Sinne«, objective Wahrheit (Log. I, 275). »Die Wahrheit eines Urteils besteht darin, da, die logische Immanenz seines Gegenstandes subjectiv, specieller objectiver gewiß, und der prädicative Ausdruck dieser Immanenz denknotwendig ist« (ib.). A. GÖDECKEMEYER bestimmt: »Ein Urteil ist wahr, bedeutet... nichts anderes als: unter Beobachtung aller in Betracht kommenden Bedingungen muß so und kann nicht anders geurteilt werden« (Der Begriff d. Wahrheit, Zeitschr. f. Philos. 120. Bd., S. 186 ff., 195).
Nach F. A. LANGE ist wahr, was jedem Wesen menschlicher Organisation mit Notwendigkeit so erscheint, wie es uns erscheint (Gesch. d. Material.). Nach L. DUMONT ist die Wahrheit »nichts als die Kraft, mit der eine Vorstellung sich unserem Geiste aufnötigt« (Vergn. u. Schmerz, S. 1). Nach KIERKEGAARD ist alle Wahrheit subjectiv, die Subjectivität ist die Warheit (vgl. Höffding, Sören Kierkegaard als Philosoph, S. 71).
Den »statischen« Wahrheitsbegriff (Ausdruck von L. WEBER) ersetzt durch den »dynamischen« (wie HELMHOLTZ, HERTZ, E. Mach, RIEHL, BRADLEY u. a.) HÖFFDING. »Die Bedeutung der Principien ist die, daß sie uns bei unserer Arbeit, Verständnis zu gewinnen, leiten sollen. Ihre Wahrheit besteht in ihrer Gültigkeit und ihre Gültigkeit in ihrem Arbeitswerte. Daß ein Princip wahr ist, bedeutet, da, man mit demselben arbeiten kann... Der Begriff der Wahrheit ist ein dynamischer Begriff, indem er eine bestimmte Weise der Anwendung der. Denkenergie ausdrückt, und er ist ein symbolischer Begriff, indem er nicht Deckungsgleichheit oder Qualitätsähnlichkeit mit einem absoluten Gegenstande, sondern Beziehungsähnlichkeit (Analogie) zwischen den Ereignissen im Dasein und den menschlichen Gedanken bezeichnet.« »Ein Vergleich unserer Gedanken mit einer absoluten Welt der Dinge ist nicht möglich. wir können nur Gedanken und Erfahrungen miteinander vergleichen« (Philos. Probl. S. 45 f.. vgl. S. 72). – Nach W. JERUSALEM ist das Urteil (s. d.) als Act das »Formen eines Vorstellungsinhalts«, als Meinung, Bedeutung aber »ein selbständiger, von der Tatsache des Urteilens unabhängig gedachter objectiver Vorgang«. »Die Wahrheit ist nun eine Beziehung zwischen diesen beiden Seiten des Urteilsactes« (Urteilsf. S. 186). »Der Begriff der Wahrheit kann also nur auf Grund der Weltanschauung bestehen, aus welcher er entstanden ist, nämlich auf Grund[685] eines extramentalen, vom Urteilenden unabhängigen Geschehens, dessen Gesetze und dessen tatsächlicher Verlauf in der den menschlichen Bewußtsein einzig möglichen Form bestimmt wird« (S. 187). »Implicite ist... die Wahrheit in jedem naiv und ursprünglich gefällten Urteile enthalten, insofern der Urteilende von der Richtigkeit der vollzogenen Deutung überhaupt ist. zum Bewußtsein kommt aber die Wahrheit erst dadurch, daß der Urteilende an die mögliche Zurückweisung denkt und sein Urteil gegen dieselbe verteidigt« (Lehrb. d. Psychol3, S. 122). »Erst durch die Zurückweisung der möglichen Negation, durch Negierung des Irrtums entsteht im Bewußtsein der Begriff der Wahrheit des Urteil« (Urteilsfunct. S. 185. Einl. in d. Philos.2 S. 90 f.). »Ein Urteil ist wahr, wenn die darin vorgenommene Formung und Objectivierung dem wirklichen Vorgang in der Weise entspricht, daß Voraussagungen, die sich auf das gefällte Urteil gründen, tatsächlich eintreffen, woraus dann hervorgeht, daß das Urteil dem beurteilten Vorgang entspricht, daß es ihm angemessen oder adäquat ist. Das Urteil muß in dem Sinne eine Function des wirklichen Vorganges sein, daß eine Änderung des objectiven Tatbestandes auch eine entsprechende Änderung des Urteiles zur Folge hat und daß die Folgerungen, die sich aus dem Urteil ergeben, für den Vorgang Geltung haben« (Einl. in d. Philos.2, S. 91).
Den biologisch- subjectiven Charakter der Wahrheit betont NIETZSCHE. Wahrheit und Gegensätze haben ihre Einheit in ihrer Nützlichkeit. durch diese und auch »falsche« Urteile wertvoll (WW. VII, 1, 1. 1, 2). »Die Falschheit eines Urteils ist uns noch kein Einwand gegen ein Urteil« (WW. VII 1, 4). Die »falschesten« Urteile, z.B. die synthetischen Urteile a priori, sind oft die unentbehrlichsten, für die Lebenserhaltung wichtigsten (WW. VII 1, 11). »Wahr« (im neuen Sinne) ist eben nichts anderes, als was den Zwecken des Lebens dient, das Lebenerhaltende, Lebenfördernde, Arterhaltende, Züchtende. Wahrheit ist biologische Nützlichkeit einer Erkenntnis (WW. VI I 1, 3. 1, 4), im Hinblick auf die Förderung des »Willens zur Macht« (s. d.). Absolute Wahrheit, Wahrheit an sich gibt es nicht, da der Begriff »Wahrheit« sich nur auf die Beziehungen der Erkennenden zu ihrer Vorstellungswelt und untereinander erstreckt (XV, 302). »Woran ich zugrunde gehe, das ist für mich nicht wahr, das heißt es ist eine falsche Relation meines Wesens zu anderen Dingen. Denn es gibt nur individuelle Wahrheiten, – eine absolute Relation ist Unsinn« (XI 6, 208). Gattungsmäßige Wahrheiten entstehen durch Convention, indem fixiert wird, was als »Wahrheit« gelten soll, d.h. »es wir, eine gleichmäßig gültige und verbindliche Bezeichnung der Dinge erfunden«. »Wahr« heißt nun jeder Satz, der für die Dinge die allgemein eingeführten Namen gebraucht (X 2, 1, S. 161. 3, 2, S. 185). Wahrhaft sein heißt »herdenweise zu lügen« (X, S. 165 f., 170). Da Wahrheit das als nützlich Erwiesene, Bewährte, Ererbte (Nietzsche spricht von »einverleibten Irrtümern«, die als »wahr« gelten) ist, so beruht sie auf Wertung. Der Wert einer Erkenntnis ist das, was ihre »Wahrheit« verbürgt. Die Wahrheiten sind gleichwohl Illusionen, Metaphern, Relationen, Anthropomorphismen (XV 2, 2. X 2, 1, S. 166). – In anderer Weise gibt SIMMEL dem Wahrheitsbegriff eine biologische Fassung. Wahr nennen wir nach ihm jene Vorstellungen, »die, als reale Kräfte oder Bewegungen in uns wirksam, uns zu nützlichem Verhalten veranlassen«. »Darum gibt es so viel principielle Wahrheiten, wie es principiell verschiedene Organisationen und Lebensanforderungen gibt« (Phil. d. Geld. S. 61 ff., 66). Durch Selection[686] haben sich bestimmte, nützliche Vorstellungen als wahr erhalten, eingebürgert (ib.). »Wir nennen diejenigen Vorstellungen wahr, die sich als Motive des zweckmäßigen, lebenfördernden Handelns erwiesen haben« (Üb. eine Bezieh. d. Selectionslehre zur Erkenntn., Arch. f. system. Philos. I, 1895, S. 34 ff., 36, 39). Wahrheit ist »die Majorität der miteinander zusammenhängenden und übereinstimmenden Bewußtseinsinhalte«, »die Vorstellung der Gattung« (Einl. in d. Moralwiss. I, 3 ff.). Auch Irrtümer, Illusionen können »höchst zweckmäßig und Resultate hoher Anpassung« sein (l. c. I, 111). »Die Nützlichkeit des Erkennens erzeugt zugleich für uns die Gegenstände des Erkennens« (Arch. f. system. Philos. I, 45).
Nach ULRICI ist Wahrheit eine ethische Kategorie. Ihr Inhalt ist der erkannte Grund und Zweck eines Dinges als Ziel seines Werdens und Wirkens (Gott u. d. Natur, S. 601 f.. vgl. SCHOLKMANN, Grundlin. ein. Philos. d. Christent. S. 224). Die ästhetische Wahrheit besteht nach SIMMEL, darin, »daß das Kunstwerk als Ganzes diejenige Erwartung erfüllt, die ein Teil seiner hervorruft« (Einl. in d. Moralwiss. II, 94. vgl. u. a. GRILLPARZER, WW. XV, 132 f.). –
Das Kriterium der Wahrheit wird verschieden bestimmt, bald durch die Evidenz (s. d.) des Denkens, oder die der Wahrnehmung, bald durch die Widerspruchslosigkeit und Einstimmigkeit des Denkens, bald durch die Einstimmigkeit der Denkenden untereinander, bald durch die Bestätigung der Urteile seitens der Erfahrung, bald durch die Nützlichkeit der Urteile (s. oben).
Im vernünftigen Denken, das seiner selbst gewiß ist, im logos, im Begriffe erblicken die Rationalisten (s. d.) älterer Schule das Kriterium der Wahrheit. Die Menge ist in der Unwahrheit befangen, behauptet PARMENIDES, indem sie Veränderung und Werden für wirklich hält, während Wahrheit nur dem reinen Seinsgedanken zukomme (Parm., Lehrged. 8, 38. vgl. Kühnemann, S. 54). Nach HERAKLIT liegt die Wahrheit im vernünftigen, vom allgemeinen logos erleuchteten Denken, im ungetrübten Geiste des Forschenden, während die Sinne (F. d.) allein »schlechte Zeugen« sind (Fragm. 72 f., 1, 108, 3, 27, 92, 5). ANAXAGORAS soll den logos (Sext. Emp. adv. Math. VII, 90 f.), EMPEDOKLES den orthos logos (die »rechte Vernunft«) als Kriterium der Wahrheit angesehen haben (l. c. VII, 122). Von den Stoikern älterer Schule betrachteten einige den orthos logos als Kriterium (Diog. L. VII, 1, 54. Cicero, Acad. I. 11. Epiktet, Diss. IV, 8, 2). SENECA bemerkt gleichfalls: »Quicquid vera ratio commendat, solidum et aeternum est« (Ep. 66, 30). Den »consensus gentium«, die Einstimmigkeit der Denkenden, betrachtet als ein Wahrheitskriterium CICERO.
In der unmittelbaren Gewißheit des Gedachten, in der Evidenz erblickt schon THEOPHRAST (im enarges) die Wahrheit (Sext. Embir. adv. Math. VII, 218). Solche Evidenz schreiben vor ihm die Kyrenaiker den Empfindungen und Gefühlen zu. Kritêria einai ta pathê kai mona katalambanesthai kai adiapheukta tynchanein (Sext. Emp. adv. Math. VII, 191. Cicero, Acad. II, 7, 20). Ein gemeinsames Kriterium für die Menschen gibt es nicht oude kritêrion phasin einai koinon anthrôpôn (Sext. Emp. adv. Math. VII, 195). EPIKUR lehrt: kritêria tês alêtheias einai tas aisthêseis kai prolêpseis kai ta pathê, seine Schüler auch tas phantastikas epibolas tês dianoias (Diog. L. X, 31). Geht doch jeder Begriff aus der Wahrnehmung hervor (X, 62).
Auch die Stoiker geben ein psychologisches Wahrheitskriterium an. es liegt in der phantasia katalêptikê, in der mit einem Wirklichkeitscharakter versehenen,[687] von einem Object ausgehenden Vorstellung, die uns »packt« und unsere Anerkennung, unsere 'synkatathesis (s. d.) erzwingt. Kritêrion einai tês alêtheias tên katalêptikên phantasian mêden echousan enstêma (Sext. Emp. VII, 253). K. ph – toutesti tên apo hyparchontos (Diog. L. VII 1, 54. Cicero, Acad. I, 11, Epiktet, Diss. IV, 8, 12). CHRYSIPPUS bezeichnet aisthêsis und prolêpsis als Kriterien (Diog. L. VII 1, 54). Von ARKESILAUS (Sext. Emp. Pyrrh. hyp. I, 233 ff.) und KARNEADES (Sext. Emp. adv. Math. VII, 416 ff.) wird bestritten, daß die kataleptische Vorstellung ein Kennzeichen der Wahrheit sei.
Die Selbstgewißheit des Gedachten, sowie die Einstimmigkeit der Denkenden macht zum Wahrheitskriterium AUGUSTINUS (De lit.. arb. II, 10, 16. De civ. Dei VIII, 6. De ver. rel. 30, 56. De trin. XIV,- 15, 21). – In die Klarheit und Deutlichkeit des Gedachten verlegt das Wahrheitskriterium DESCARTES. »Video pro regula generali posse statuere, illud omne esse verum quod valde clare et distincte percipio« (Med. III, p. 15). Die klar-deutlichen Begriffe kommen von Gott, können daher nicht falsch sein. »Sequitur ideas nostras sive notiones, cum in omni eo in quo sunt clarae et distinctae, entia quaedam sint, atque a Deo procedant, non posse in eo non esse veras« Das Falsche in unseren Begriffen beruht nur auf unserer Unvollkommenheit, beruht auf einer Privation (De meth. p. 24 f.). Der wahrhafte Gott (»Deus, qui summe perfectus et verax est«) kann uns nicht täuschen wollen (l. c. p. 25). Gott hat uns das »lumen naturale« (s. d.), das natürliche Erkenntnis- und Beurteilungsvermögen gegeben (Princ. ph. I, 29). »Atque hinc sequitur, lumen naturae, sive cognoscendi facultatem, a Deo nobis datam, nullum unquam obiectum posse attingere, quod non sit verum, quatenus ab ipsa attingitur, hoc est, quatenus clare et distincte percipitur« (p. 30). LEIBNIZ meint, dieses Kriterium sei allein genommen nutzlos, die Wahrheit müsse schon als möglich feststehen (Erdm p. 79 f.).
Nach SPINOZA ist die Wahrheit von einem unmittelbaren Wahrheitsbewußtsein begleitet (vgl. SUAREZ: »scientia debet esse perfectum intellectuale lumen, quod seipsum manifestat«, Met. disp. 1, set. 4). Sie hat ihre Norm in sich selbst, unterscheidet sich unmittelbar vom Irrtum. »Nemo, qui veram habet ideam, ignorat veram ideam summam certitudinem involvere. Veram namque habere ideam nihil aliud significat, quam perfecte sive optime rem cognoscere... Et quaeso, quis scire potest, se rem aliquam intelligere, nisi prius rem intelligat? hoc est, quis potest scire, se de aliqua re certum esse, nisi prius de ea re certus sit? Deinde quid idea vera clarius et certius dari potest, quod norma sit veritatis? Sane sicut lux se ipsam et tenebras manifestat, sic veritas norma sui et falsi« (Eth. I, prop. XLIII, schol., Em. int. 25, 39). – Nach GASSENDI sind Wahrnehmung und Denken Wahrheitskriterien (Synt. philos. I, 2, C. 5). Nach HERBERT von CHERBURY ist die höchste Wahrheitenform der »consensus universalis« (De verit.). – Nach TSCHIRNHAUSEN ist das Kriterium der Wahrheit die Begreiflichkeit (»quod potest concipi«, Medic. ment. p. 34 f.). – W. KING erklärt: »Neque aliud nobis criterium veritatis quaerendum, quam quod conceptus menti obiectus de re aliqua assensum vi sua extorqueat, sicut aliud criterium non est eorum, quae sensibus percipiuntur, quam quod obiectum praesentia sua in nos agens sentire etiam volentes cogat« (De orig. mali p. 14).
Nach KANT gibt es nur ein formal-logisches Kriterium: »Übereinstimmung einer Erkenntnis mit den allgemeinen und formalen Gesetzen des Verstandes und der Vernunft«. Es ist dies »die conditio sine qua non, mithin die negative Bedingung aller Wahrheit: weiter aber kann die Logik nicht gehen, und den [688] Irrtum, der nicht die Form, sondern den Inhalt betrifft, kann die Logik durch keinen Probierstein entdecken« (Kr. d. r. V. S. 82). »Denn obgleich eine Erkenntnis der logischen Form völlig gemäß sein möchte, d. i: sich selbst nicht widerspreche, so kann sie doch noch immer dem Gegenstande widersprechen« (ib.). »Wenn Wahrheit in der Übereinstimmung einer Erkenntnis mit ihrem Gegenstande besteht, so muß dadurch dieser Gegenstand von andern unterschieden werden. denn eine Erkenntnis ist falsch, wenn sie mit dem Gegenstande, worauf sie bezogen wird, nicht übereinstimmt, ob sie gleich etwas enthält, was wohl von andern Gegenständen gelten könnte. Nun würde ein allgemeines Kriterium der Wahrheit dasjenige sein, welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände, gültig wäre. Es ist aber klar, daß, da man bei demselben von allem Inhalt der Erkenntnis (Beziehung auf ihr Object) abstrahiert, und Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, es ganz unmöglich und ungereimt sei, nach einem Merkmale der Wahrheit dieses Inhalts der Erkenntnisse zu fragen, und also ein hinreichendes und doch zugleich allgemeines Kennzeichen der Wahrheit unmöglich angegeben werden könne« (S. 81 f.).
Nach J. G. FICHTE ist das Kriterium der theoretischen Wahrheit nicht selbst wieder theoretischer Art (Syst. d. Sittenlehre S. 220 f.). – Nach ROSMINI ist daß angeborene Wahrheitskriterium die vom Intellect angeschaute Idee des Seienden, welche die Erkenntnisse wahr macht (Log. § 1039 ff.). Der Irrtum beruht auf der Voreiligkeit des Urteilswillens (l. c. § 1088 ff.). J. ST. MILL erklärt: »It is impossible to separate the idea of judgment from the idea of the truth of a judgment« (Examin. p. 348). Nach HARMS ist das Kriterium der Wahrheit dem Wiesen immanent (Log. S. 111 f.). So auch WITTE (Wesen d. Seele S. 72 ff.). Die Selbstgewißheit des Denkens ist der letzte Quell aller Wahrheit (l. c. S. 72). Ähnlich SIGWART (Log. I2, 382). – Nach RABIER ist keine Evidenz unfehlbar (Log. p. 369 ff.). Nur die Evidenz »après la preuve« ißt von Gültigkeit (l. c. p. 378). Das Urteil muß in Übereinstimmung mit anderen Urteilen stehen (ib.). BRADLEY erklärt: »Ultimate reality is such that it does not contradict itself: here is an absolute criterion« (Appear. and Real. ch. 13, p. 136. vgl. ch. 24). Nach B. CARNERI ist wahr »dasjenige, wogegen ein gegründeter Widerspruch nicht erhoben werden kann« (Sittl. u. Darwin. S. 93). Von der Wahrheit fordern wir ewige Geltung (l. c. S. 91 f.). GLOGAU erklärt: Als Wahrheit erweist sich eine Meinung, »die sich in allen Entwicklungen als fest und unerschütterlich mit sich selber identisch ergeben hat« (Abr. II, 65). Nach J. BAHNSEN ist umgekehrt nicht die Widerspruchslosigkeit, sondern der Widerspruch (s. d.) das Wahrheitskriterium (Der Widerspr. I, 54 ff., 198). Nach G. GERBER. ist ein Erkenntnisact wahr, wenn er die Prüfung unseres Denkens besteht (Das Ich, S. 307. vgl. BAIN, Log. I, 22). Nach SCHUBERT-SOLDERN gibt es kein Kriterium der Wahrheit (Gr. ein. Erk. S. 160 f.). W. JERUSALEM erklärt: »Das Eintreffen der Voraussagen ist das wichtigste und das entscheidende Kriterium für die Wahrheit des Urteiles. Wir nennen es das objective Kriterium.« Wo dies nicht möglich ist, müssen wir uns mit dem »intersubjectiven Kriterium«, der »Zustimmung der Denkgenossen« begnügen (Einl. in d. Philos.2, S. 91 f.).
Über wahre Erkenntnis s. Erkenntnis, Skepticismus u. a. – Nach NICOLAUS CUSANS ist die »praecisa veritas« »incomprehensibilis«. Betreffs der Urwahrheit haben wir nur Conjecturen (s. d.) (De doct. ignor. I, 3. De coniect. I, 1). – Vgl. FERRI, Dell' idea dell' essere, 1888. R. SEYDL:, Der[689] Schlüssel zum object. Erkennen, 1889, u. a. – Vgl. Erkenntnis, Wissen, Urteil, Skepticismus, Rationalismus, Fürwahrhalten, Evidenz, A priori, Axiom, Realität, Gewißheit, Gültigkeit, Tugend, Relativismus, Subjectivismus, Ontologismus.
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