[38] Ärzte. Ahd. der arzât, mhd. arzât und arzet, vom lat. der archiâter, dieses aus griech. archiatros Erzarzt, erster Leibarzt; die ältere deutsche Benennung war got. lêkeis, leikeis, ahd. lâhhi, woraus mhd. lâchenaere, der Besprecher, Zauberer, als Geschlechtsname Lachner erhalten. Die frühesten Ärzte in Deutschland waren Geistliche, besonders in den Klöstern; auch Frauen verstanden sich wohl auf gewisse Teile der ärztlichen Kunst, darunter besonders Hebammen; auch Scharfrichter werden genannt. Dass man den Ärzten schon früh wenig traute, zeigt Freidank, Bescheidenheit, Abschnitt 23 von arzâten und siechen. In den Städten waren anfänglich ebenfalls Geistliche Ärzte und neben ihnen besonders Juden. Sie hiessen anfänglich Magister, Meister, seit dem Ende des 15. Jahrh. Doktor, lat. medicus oder physicus, deutsch auch buocharzât, wuntarzât, Leibarzt. In den Städten hatte man seit dem 14. Jahrh. einen bestellten Stadtarzt. Früh kommen Ärzte für besondere Krankheiten vor, Augenärzte, Stein-, Bruch- oder Hodenschneider, Zahnärzte oder Zähnebrecher. Auch Tierärzte kennt man seit dem 14. Jahrh., meist in Verbindung mit dem Handwerke des Hufschmiedes. Die medizinischen Kenntnisse gab im Beginne des Mittelalters neben der Erfahrung und dem Aberglauben das Studium medizinischer Werke des Altertums; das berühmteste derselben war das liber de naturali facultate oder das arzinbuoch Ypocratis, eine Sammlung ärztlicher Vorschriften mit angehängtem botanischen Glossar. Diesem und ähnlichen unter dem Namen des Hippocrates oder Aristoteles oft abgeschriebenen Arzneibüchern folgt im 15. Jahrh. das Arzneibuch Ortolfs von Baierland, die Meinauer Naturlehre und das Buch der Natur des Regensburger Domherrn Konrad von Megenberg, ebenso verschiedene Kräuterbücher. Die erste wissenschaftliche Schule der Medizin wurde im Jahre 1150 zu Salerno gegründet; die zweite wurde die zu Montpellier, mhd. Mumpelier, beide schon in Hartmanns Armem Heinrich genannt. Eine freiere medizinische Wissenschaft wurde durch Theophrastus Parazelsus im Beginn des 16. Jahrh. eingeleitet. Kriegk, deutsches Bürgertum, I, 1 ff., Wackernagel, Litteratur § 90.