Bundschuh

[94] Bundschuh. Im Mittelalter der Name für den Bauernschuh, mhd. buntschuoch ein Schuh, der gebunden wird. »Die Schuh hettend auf beiden Seiten Riemen, dreyer Ellbogen lang, die flocht man und schnürt sie umb die Bein und leine Hosen creuzweis herumb wie ein getter.« Das Wort steht im Gegensatz zu dem feinen, zierlichen brisschuh, mhd. brîs-schuoch, ein Schuh zum einbreiseln, schnüren. Statt buntschuoch sagte man auch, aber nur in der eigentlichen Bedeutung, botschuoch, bozschuoch. Die Einführung des Bundschuhs wurde auf Karl den Grossen zurückgeführt. Seit der Mitte des 15. Jahrh. und besonders im Jahre 1513 verwendeten aufrührerische Bauern den Bundschuh als Bundes-Zeichen, worauf das Wort gänzlich in die Bedeutung von Empörung, Bundschüher in die von Empörer überging. Man deutete dann Bund nicht mehr auf das Binden der Riemen, sondern auf Bund, Aufruhr. Grimm, Wörterbuch.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 94.
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