Geschlechterstaat

[288] Geschlechterstaat, d.i. derjenige Staat, in welchem die staatlichen Aufgaben noch nicht vom Staate, sondern von der Familie oder dem Geschlecht erledigt werden, ist für die Germanen die Form des vorgeschichtlichen Staates. Schon zu Cäsars und Tacitus Zeit hatten die Germanen ihn bereits hinter sich; doch zeigt sich der ältere Zustand später noch darin, dass die Unmündigen, Frauen, Kinder und Knechte unter der Gewalt, der Munt, des Mannes standen und dass der Mann sein Rechtsleben, sein wirtschaftliches und Kriegerleben in der Gemeinschaft mit den engern und weitern Familiengenossen verlebt; das Geschlecht bildete die Unterabteilungen im Heer und bei der Ansiedlung im Dorf. Vgl. den Art. Familie.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 288.
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