Glaubensbekenntnis

[296] Glaubensbekenntnis, apostolisches und athanasianisches. Das apostolische Glaubensbekenntnis, auch Credo oder der Glaube genannt, hat seinen Namen von der zuerst bei Ambrosius und in erweiterter Gestalt bei Rufinus (4. Jahrh.) sich findenden Sage, wonach die Apostel zu Jerusalem kurz vor ihrer Trennung dasselbe als gemeinsame Lehrnorm und Taufformel verfasst haben sollen. Entstanden ist es aus der allmählichen Erweiterung der Taufformel, war schon in der zweiten Hälfte des 2. Jahrh. seinem wesentlichen Gehalt nach das Bekenntnis der römischen Gemeinde und hat im 5. Jahrh. in Gallien seine gegenwärtige Gestalt erhalten. Das athanasianische Glaubensbekenntnis, Symbolum Athanasianum oder nach den Anfangsworten Symbolum Quicunque, enthält in scharf und bestimmt ausgesprochenen Thesen und Antithesen die orthodoxe Lehre von der Dreieinigkeit und der Menschwerdung Gottes, wie dieselbe auf Grund des Konzils zu Chalkedon (481) im Abendland ausgebildet wurde. Es rührt also nicht von Athanasius (gest. 373) her, giebt auch dessen Lehre keineswegs genau wieder und ist überdies in lateinischer Sprache abgefasst. Es wird mit Sicherheit zum ersten Mal bei Cäsarius von Arles im 6. Jahrh. genannt. Nach Holtzmann und Zöpffel, Lexikon für Theologie und Kirchenwesen. Leipzig, 1882. Beide Bekenntnisse gehörten zu den Katechismusstücken, welche seit 750 in altdeutscher Sprache vielfach teils einzeln, teils in längeren katechetischen Handbüchern aufgezeichnet wurden. Sie finden sich sämtlich in Müllenhoffs und Scherers Denkmälern.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 296.
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