[967] Taufsteine. Während man in den ersten christlichen Jahrhunderten in jedem beliebigen Wasser taufte, kamen seit Konstantin eigene Taufhäuser, Baptisterien, in Gebrauch, die in der Nähe der bischöflichen Kirchen errichtet waren; denn in älterer Zeit hatten bloss die Bischöfe das Recht, die Taufe zu vollziehen. Den Mittelpunkt der Baptisterien bildete das Taufbassin, in welches der Täufling untergetaucht wurde; darüber erhob sich das Gebäude in Form der Rotunde, siehe den Art. Kapelle. Das Bassin war rund oder achteckig und reich ausgestattet. Mit der Einführung der Kindertaufe musste man die Taufe auch andern als bischöflichen Kirchen gestatten, was bis zum 13. Jahrhundert durchgeführt war; aus dem nämlichen Grunde verlegte man den Taufraum in die Kirche selbst und zwar an die nördliche Seite der Vorhalle; endlich kamen, da statt des ältern Untertauchens das Übersprengen mit Wasser Gebrauch wurde, statt des Taufbassins seit dem 9. Jahrhundert die Taufsteine auf, denen man mit Vorliebe in Erinnerung an die Form des Bassins ebenfalls runde oder achteckige Form gab. Ihrer besonderen Gestalt nach unterscheidet man mehr trogartige oder mehr pokal- oder kesselartige, auf einem Schaft oder Stengel ruhende Steine. Wo das Steinmaterial fehlte, wendete man die sogenannten Taufgrapen an, d.h. aus Metall gegossene Taufsteine, die auf Füssen standen, welche gewöhnlich menschliche oder Tierfiguren darstellten. Schliesslich wurde der Taufstein zum blossen Taufständer für die flache Taufschüssel; zur letzteren gehörte noch ein besonderes Giessgefäss, ein Kännchen, aus dem das Wasser über den Täufling ausgegossen wurde. L. Brockhaus in Herzogs Real-Encykl. 2. Aufl. Art. Baptisterium. Vgl. Otte, kirchl. Archäol. § 49.