[1082] Werwolf, mhd. werwolf von ahd. wer = Mann, also Mannwolf, ist nach einer bei slawischen, romanischen, keltischen und germanischen Völkern herrschenden Anschauung ein in einen Wolf verwandelter Mensch; die Annahme der Wolfsgestalt hängt von dem Überwerfen eines Wolfgürtels oder Wolfhemds ab; wer dieses anlegt, erfährt Umwandlung und darf erst am zehnten Tag in menschliche Gestalt zurückkehren; nach andern Sagen muss er drei, sieben oder neun Tage in dem Wolfsleib beharren; mit dem Aussehen nimmt er zugleich Wildheit und Heulen des Wolfes an und zerfleischt wälderdurchstreifend alles, was ihm in den Weg kommt. In den Hexenprozessen spielte dieser Aberglaube eine grosse Rolle, und zwar war hier die gewöhnliche Annahme, die Verwandlung werde durch einen um den Leib gebundnen Riemen bewirkt; der Gürtel sei nur drei Finger breit, und aus der Haut eines Menschen geschnitten. Von natürlichen Wölfen soll ein Werwolf an seinem abgestumpften Schweif zu erkennen sein. Grimm, Mythologie 1048; vgl. Leubuscher, Über die Werwölfe und Tierverwandlungen im Mittelalter. Berlin 1850.