Gratus Oleronensis, S. (8)

[479] 8S. Gratus Oleronensis, Ep. (19. Oct.) Ueber diesen heil. Bischof bestehen wenige Nachrichten. Nach den Lectionen im Breviarium von Auch (Brev. Auscitanum) war er Bischof von Oleron (Oloron) im Anfang des 6. Jahrhunderts. Er unterschrieb das Concil von Agde (Agatha) in Frankreich, das unter cem Vorsitz des hl. Bischofs Cäsarius von Arles im J. 506 stattfand. Seine übrige Tthätigkeit als Bischof läßt sich nur ganz allgemein als die eines musterhaften Hirten augeben. Er ward mit einem eigenen Officium, mit eigenen Orationen, eigenen Hymnen und einer eigenen Litanei zur Procession an seinem Feste gefeiert. Seine Reliquien wurden zuerst nach Jaca und dann nach Oleron übertragen. Im J. 1710 wurde eine gerichtliche Schau darüber vorgenommen, deren Zeugnisse die Bollandisten wörtlich anführen. Noch heutzutage sind diese Reliquien in Oleron vorfindlich und Gegenstand öffentlicher Verehrung. Das Patrociniumsfest wird aber nicht am Tage selbst, sondern am darauffolgenden Sonntag begangen, gemäß fränzösischer concordatlicher Bestimmung vom J. 1801. Bei S. Gratus7 ist bereits erwähnt, daß die Bollandisten geneigt seien, ihn mit dem hier Behandelten als identisch zu betrachten. (VIII. 440.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 479.
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