Johannes Nepomucenus, S. (61)

[234] 61S. Johannes Nepomucenus M. (16. al. 2. 4. Mai). Der hl. Johannes von Pomuk oder Nepomuk, eig. Johannes Hasil (böhmisch Jan Hasyl z Pomuku), ist einer der verehrtesten Heiligen der Kirche, namentlich als Blutzeuge der Unverletzlichkeit des Beichtsiegels. Sein Leben findet sich bei den Bollandisten am 16. Mai (III. 667–680) beschrieben von dem Jesuiten Bohuslaus Balbinus. Doch sind darin manche Unrichtigkeiten enthalten, veranlaßt besonders durch den Chronisten P. Wenzel Hagek, der den argen Verstoß begangen hatte, aus der Einen Person des im J. 1393 in die Moldau gestürzten hl. Johannes von Nepomuk zwei Johannes zu machen, weil er nämlich in den ihm zu Gebot stehenden Quellen gefunden hatte, ein Doctor Johann von Pomuk sei wegen Bestätigung des Kladrauer Abtes ersäuft worden, und anderswo las, Johann von Nepomuk habe wegen Bewahrung des Beichtsigills diesen Tod erlitten. Diese Differenz ist von Dr. Ginzel bei W.W. (V. 725 bis 732) vollkommen aufgeklärt worden, und wir wollen nun nach diesem mit Böhmen sehr bekannten, weil dort als Professor und Consistorialrath in Leitmeritz wirkenden Autor hier zuerst eine kurze Lebensskizze des hl. Johannes von Nepomuk geben, wie die fromme Sage sie gebildet, und mehrere Biographen, an deren Spitze der Jesuit Balbin, sie aufgezeichnet haben, und dann das eigentlich historisch Begründete folgen lassen. – Unser hl. Johannes wurde im Städtlein Nepomuk50 oder Pomuk bei Klattau im böhmischen[234] Kreise Pilsen als der Sohn schlichter frommer Bürgersleute geboren, die ihn als Frucht ihrer an die Gottesmutter gerichteten Bitten und Gelübde ansahen. Kaum geboren, erkrankte das Kind bis auf den Tod; da trugen es die Eltern in die Kirche eines nahegelegenen Cistercienserklosters, wo ein hochverehrtes Gnadenbild Mariä stand, und baten, der Himmel möchte durch der hl. Jungfrau Fürbitte ihnen das Söhnlein zum zweitenmal schenken. Ihr Gebet fand Erhörung, und, Johannes wuchs nun heran, wie von Engeln behütet, ein liebenswürdiger Knabe etc. Er lief täglich am frühen Morgen in das genannte Cistercienserkloster, um den celebrirenden Priestern zur Erbauung aller Anwesenden am Altare zu dienen. Nachdem er zu Hause die Anfangsgründe der lateinischen Sprache erlernt, kam er an die Schule zu Saatz (Zatecium) und zeichnete sich durch Fleiß und Fortschritte aus. Seine philosophische und theologische Ausbildung vollendete er auf der Hochschule zu Prag. Zum Priester geweiht, wurde er als Prediger an der Teinkirche (B. M. V. ante Laetam-curiam) daselbst angestellt. Der Ruf seiner ausgezeichneten Rednergabe und seines ächt priesterlichen Wandels machte, daß er in das Metropolitancapitel bei St. Veit in Prag aufgenommen wurde. Als Domcapitular war er eine Zierde des Collegiums und der Kanzel in der St. Veitskirche. Dadurch setzte er sich auch bei dem Könige Wenceslaus IV. dem Sohn und Nachfolger des Kaisers Karl IV., in solche Gunst, daß er ihn an seinen Hof zur Abhaltung der Adventpredigten berief und ihm zuerst den bischöflichen Stuhl von Leitomischl (Litomislium)51, einer böhmischen Stadt im Kreise Pardubitz, dann aber, da er diese Würde nicht annahm, die einträgliche Propstei am Wissehrad antrug. Johannes schlug auch diese in Demuth aus und wollte nur das Amt eines königlichen Almosenpflegers52 und Beichtvaters der Königin (Kaiserin) annehmen. Durchstrenge Erfüllung des letztern Amtes zog er sich aber die Ungunst des sittlich immer tiefer sinkenden Königs (Kaisers) Wenzel zu. Der rohe, sinnliche Mann, der bei Pierer den Beinamen »der Faule« hat, konnte nicht begreifen, warum seine Gemahlin so oft beichte, und sein Argwohn erwachte, seine Eifersucht gab der heiligsten Handlung eine boshafte Auslegung. Je weniger er selbst die eheliche Treue bewahrte, desto mehr war er zu gleichem Verdachte gegen seine Gemahlin geneigt. Der Dämon der Eifersucht flößte ihm nun auch noch den Gedanken ein, von dem hl. Johannes zu verlangen, was ein katholischer Priester nie gewähren kann und auch noch nie gewährt hat, nämlich die Verletzung des Beichtgeheimnisses, indem dieser ihm sagen sollte, was seine Gemahlin gebeichtet habe. In ehrfurchtsvoller und nachdrucksamer Weise bemerkte Johann's dem König, wie sein Begehren allen göttlichen und menschlichen Gesetzen zuwiderlaufe. Wenzel verbarg seinen Grimm und entließ den freimüthigen Mann. Von nun an machte sich Johannes auf Alles gefaßt. Bald nachher kam eines Tages auf die königliche Tafel Geflügel, das nicht nach Wenzel's Geschmack bereitet war. Voll Wuth befahl er, wie ein Caligula und Heliogabal, den Koch zur Strafe an langsamem Feuer zu rösten. Da eilte Johannes herbei, die Unthat zu verhüten. Der König aber kannte kein Erbarmen und befahl auch noch, den Heiligen in den Kerker zu werfen. Aber bald ließ er ihm die Freiheit anbieten, wenn er ihm hinsichtlich der Beicht seiner Gemahlin zu Willen seyn wolle. Auf des Heiligen standhafte Weigerung hin ließ ihm der König durch einen Edelmann die Freiheit wirklich ankündigen, zog ihn sogar zur Tafel und empfing ihn mit allen Ehren, als ob gar nichts zwischen ihnen vorgefallen wäre. Nach Tisch behielt der König seinen Almosenpfleger allein zurück und drang mit neuen Schmeicheleien, Verheißungen und Drohungen in ihn, die [235] Beicht der Königin ihm zu offenbaren. Als aber all Dieses nichts fruchtete, ließ er den Heiligen wieder in Kerker und Bande werfen, auf die Folter spannen und brennen. Da auch diese Qualen nichts über Johannes vermochten, ward er endlich entlassen. Er verheimlichte die ihm widerfahrenen Unbilden, heilte seine Wunden und hielt dann im Vorgefühle seines nahen Todes seine letzte Predigt über die Worte des Herrn: »Noch eine kurze Zeit, und ihr werdet mich nicht mehr sehen;« im Verlaufe der Rede wiederholte er oft und nachdrucksam: »Ich habe nicht mehr Zeit, zu euch zu reden,« so daß seine Zuhörer leicht erkannten, wie er jene Schriftworte auf sich selber beziehe. Darauf unternahm er eine Wallfahrt zu dem wunderthätigen Muttergottesbilde in Altbunzlau (Vetero-Boleslavia), und da er am Abende der Vigilie vor Christi Himmelfahrt heimkehrte, erblickte ihn der König, rief ihn zu sich und drohte ihm den Tod, wenn er ihm nicht die Sünden der Königin bekannt gebe. Auf des Heiligen standhafte Weigerung ließ Wenzel ihn festnehmen und Nachts von der Brücke in die Moldau stürzen. Da zeigte sich aber alsbald ein wunderbarer Lichtglanz auf der Fluth, der Leib des hl. Martyrers erhob sich aus dem Wasser und schwamm langsam dahin, von jenem Lichte umflossen, das des Königs ruchlose That und die Heiligkeit des Dieners Gottes den Bürgern der Stadt offenbarte. Diese eilten alsbald herbei, Johannes den Vater der Armen, den Tröster der Betrübten, den Retter der Seelen zu sehen; es kam auch das Domcapitel in feierlichem Zuge und begleitete die Leiche in die nahe gelegene Kreuzkirche, bis ihr in der Domkirche ein würdiges Grab bereitet war. – Dieser durch die fromme Sage ausgeschmückten Erzählung folge nun nach Ginzel, was als historisch vollkommen begründet angesehen werden kann. Unser hl. Johannes ist im. 4ten oder 5ten Decennium des 14. Jahrhunderts (nach dem Jesuiten Balbinus zwischen 1320–1330) zu Nepomuk (früher Pomuk) geboren. Zum Priester geweiht, fungirte er, wie es in den Erectionsbüchern des Prager Metropolitancapitels heißt, zuerst als öffentlicher kaiserlicher Notar, ward dann Doctor des canonischen Rechts an der Prager Universität, stieg darauf zur Würde eines Canonicus an der Wissehrader Collegiatkirche empor und wurde endlich von dem Prager Erzbischof Johann von Jenstein (von 1379–1396) zu seinem Generalvicar gemacht, von dem Metropolitancapitel zu St. Veit aber am 3. Sept. 1390 unter seine nichtpräbendirten Mitglieder aufgenommen. Die Königin Sophie, Wenzel's zweite Gemahlin und Tochter Herzogs Johann von München, nicht minder fromm als jung und schön, wählte unsern hl. Johannes zum Beichtvater, der sie auch gar oft in ihrem Schmerze über das leidenschaftliche Wesen und wüste Leben ihres Gemahls zu trösten und aufzurichten hatte. Von Eifersucht getrieben, wollte Wenzel die innersten Gesinnungen Sophiens gegen ihn erfahren und stellte darum an ihren Beichtvater das sacrilegische Ansinnen, ihm zu offenbaren, was sie (die Königin) ihm in dem Richterstuhle der Buße anvertraut hätte. Ernst und muthig von Johannes abgewiesen, sann der leidenschaftliche König auf Rache. Zu ihrer Ausführung bot das Jahr 1393 Gelegenheit. Der König wollte nämlich einem Günstlinge ein Bisthum verschaffen und beabsichtete zu diesem Zwecke im südwestlichen Theile Böhmens ein neues Bisthum zu gründen; es sollte nur noch der Tod des alten Kladrauer-Abtes Racek abgewartet werden, um an die Stelle der dortigen Benedictiner-Abtei eine Kathedrale setzen zu können. Dieser Verwandlung der Abtei Kladrau in ein Bisthum widersetzte sich der Erzbischof, fiel aber darum, und weil er den Huler, einen andern Günstling Wenzel's, wegen Gotteslästerung in Anklagestand gesetzt hatte, in die königliche Ungnade. Der Generalvicar, Johannes war des Erzbischofs rechte Hand und fiel deßhalb in die gleiche Ungnade, zumal er die von den Mönchen zu Kladrau alsbald nach dem Ableben ihres Abtes vorgenommene Neuwahl so beschleunigte, daß der König den Tod des alten und die Einsetzung des neuen Abtes zu gleicher Zeit erfuhr. Was darauf erfolgte, erzählt der gelehrte Geschichtschreiber Höfler in seinem neuesten Werke: »Ruprecht von der Pfalz, genannt Clem, römischer König,« also: »Wenzel beschied den Erzbischof und mehrere seiner Geistlichen vor sich, schlug den alten Domdechanten Bohuslaus mit dem Degenknopf, so daß ihm das Blut herunterlief, und ließ Alle gefangen nehmen. Der Erzbischof entkam. Um so wüthender wurde der König. Bereits war es Abend geworden. Die Gefangenen wurden nun bei Fackelschein [236] an Armen und Beinen gebunden und durch den Henker in üblicher Weise gefoltert. Dann aber legte Wenzel persönlich Hand an den Official Puchnik und den Generalvicar Johannes und brannte ihnen mit Fackeln die Weichen ein. Nur der Propst von Meißen wurde hiemit verschont, und ebenso der Hofmeister für letzt. Die Tyrannei aufs Aeußerste zu treiben, mußten aber die Gepeinigten in Gegenwart eines öffentlichen Notars eidlich versprechen, niemals sagen zu wollen, daß sie gefangen und gepeinigt worden seien; auch der Eid wurde ihnen erpreßt, daß sie auf Seite des Königs wider den Erzbischof seyn wollten. Dafür schonte der König die Gefangenen insoferne, daß er sie nicht auch in die Moldau werfen ließ. Anders war es mit dem Generalvicar Johannes, gegen welchen Wenzel's lang verhaltener Groll jetzt um so furchtbarer hervortrat. Denn es ist geradezu unwahrscheinlich, daß allein die Angelegenheit des Kladrauer Bisthums, d.h. die Anerkennung des von den dortigen Mönchen rechtmäßig gewählten Abtes den König zu solcher Wuth gebracht haben solle, als sich an dem ehrwürdigen, von den Deutschen wie von den Czechen gleich geliebten Manne zeigte. Nicht nur, daß er mit Fackeln gebrannt wurde, so daß die tiefen Brandwunden den Tod unvermeidlich herbeiführen mußten; auch Fußstöße vermehrten seine Qual, offenbar, um noch weitere Geheimnisse zu erpressen, und während bei den Uebrigen das Versprechen, das Geheimniß der in dem Schleier der Nacht verübten Unthat nicht verrathen zu wollen, genügte, um sie vor dem Tode zu schützen, folgte bei ihm erst das Schlimmste nach. Als die dritte Stunde der Nacht gekommen, wurden des Unglücklichen Hände, wie ein Rad geflochten, auf den Rücken gebunden, so daß die Füße an den Kopf gebunden waren; in den Mund ward ein Stück Holz, weniger als Knebel, denn um ihn im Starrkrampfe aufzusperren, eingeführt, und der den furchtbarsten Leiden ausgesetzte Mann halbtodt durch die Stadt nach der damals noch nicht vollendeten Brücke gebracht und in die Moldau geworfen, in deren Fluthen er verschwand. (Nach Palacky geschah dieß um 9 Uhr Abends am Donnerstage den 20. März 1393; nach Balbin am 16. Mai.) Vergebens sieht man sich in den einheimischen Quellen nach den Gründen eines so scheußlichen Verfahrens um. Schrecken und Entsetzen lähmt jede Zunge. Die Kladrauer Angelegenheit tritt als der allgemeine Anlaß zuerst in den Vordergrund; dann heißt es, der Martyrer habe den König wegen seiner Vergehungen zu Rede gestellt. Endlich, nachdem in der Folge Wenzel in Wien gefangen gesessen, tauchte allmählig die Kunde auf, der König habe ihn um Beichtgeheimnisse gefragt, der Priester ihm Mittheilung pflichtgemäß verweigert und so des Königs Zorn zu so entsetzlichem Ausbruche gereizt. Vergeblich hatte Wenzel die Unthat in den Schleier der Nacht zu hüllen gedacht. Die Wogen brachten nach einiger Zeit die geknebelte Leiche ans Land. Sie wurde im Dome bestattet, die Sache im ganzen Lande ruchbar, der Ermordete als Martyrer verehrt, und bereits der Kaplan des Erzbischofs, welcher das Leben des Letzteren beschreibt, spricht von den Wundern am Grabe und von der Sache selbst, als einer in Böhmen allgemein bekannten. Man erwartete Bann und Interdict über Wenzel, und nur eine Stimme machte sich unter der Trauer aller Rechtlichen bemerkbar, des Johannes von Hussinez, welcher sich mit Unwillen äußerte, daß wegen dreier Pfaffen, des Officials, Dechanten und Generalvicars, das Interdict ausgesprochen werden sollte. Diese rohe Aeußerung machte auf die Anwesenden einen so tiefen Eindruck, daß sie nach 22 Jahren noch gegen ihn als Beweis verkehrter Gesinnung gebraucht wurde.« – Da der hl. Johannes schon gleich nach seinem Tode als Martyrer sehr hoch verehrt wurde, so möchte es auffallend seyn, daß seine Heiligsprechung erst nach mehr als 300 Jahren erfolgte; allein mancherlei Umstände verzögerten dieselbe. Zuerst erschütterte die Irrlehre der Hussiten tief die Zustände des Kirchenwesens in Böhmen; dann ließ der immer mehr um sich greifende Protestantismus, der 30jährige Krieg etc. lange nicht daran denken, die Heiligsprechung des glorreichen Martyrers Johannes ernstlich zu betreiben. Wohl hatte das Prager Metropolitancapitel seit dem J. 1675 sich zu wiederholten Malen um die Heiligsprechung seines ehemaligen Mitgliedes beworben; aber erst vom J. 1715–1720 sammelte man zu Prag die hiezu nothwendigen Actenstücke. Am 15. April 1719 öffnete man des Heiligen Grab. Man fand die Gebeine wohl von allem Fleische entblößt, aber noch ganz und zusammenhängend. Nur sah man am [237] Hinterhaupte und an den Schultern Merkmale seines Sturzes in den Fluß. Die Zunge war so frisch und wohl erhalten, als wäre der hl. Martyrer erst gestorben. Auch soll sie vor den Augen der Richter und Zeugen aufgeschwollen seyn und ihre dunkelrothe Farbe in Purpur verwandelt haben. Nachdem dann der doppelte Proceß über den Ruf der Heiligkeit, der Tugenden und Wunder, sowie über den unfürdenklichen Cult des hl. Johannes vollendet war, wobei Cardinal Althann als Ponent und der Consistorial-Advocat Prosper de Lambertinis (der nachmalige Papst Benedict XIV.) als Promotor Fidei fungirte, erhob endlich Papst Benedict XIII. am 19. März 1729 in der Laterankirche zu Rom unsern Johannes als Martyrer der Unverletzlichkeit des Beichtsiegels in die Zahl der Heiligen und setzte sein Fest auf den 16. Mai, an welchem Tage es auch im Mart. Rom. steht. In einigen Brevieren steht es am 17. Mai; in mehreren bayerischen Diöcesen (z.B. München, Augsburg, Regensburg etc.) wird es am 16. Mai als duplex 2. Classis gefeiert. In die Canonisationsbulle aber hat sich ein wohl verzeihlicher Irrthum über das Jahr des Martyriums unsers Heiligen eingeschlichen. Der oben genannte Chronist Hagek hat nämlich durch die mißverstandenen Quellen sich verleiten lassen, an zwei Persönlichkeiten mit dem Namen Johann von Pomuk oder Nepomuk zu denken, die ob verschiedener Ursache ein gleiches Martyrium getroffen, und er setzte die Eine in das J. 1383, die Andere in das J. 1393. Diese falsche Annahme Hagek's nahmen dann alle folgenden Historiographen Böhmens auf, wodurch sie aber auch nothwendig einem zweiten Irrthume verfallen mußten. Denn war Johannes im J. 1383 dan Martertod gestorben, dann konnte er nicht der Beichtvater der Königin Sophie gewesen seyn; sie mußten also an deren Stelle Wenzel's erste Gemahlin Johanna setzen, welche im J. 1385 starb, worauf dann Wenzel im J. 1389 seine zweite Gemahlin Sophia heiratete. Der Irrthum trug sich fort bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, wo dann der Weihbischof Anton Wokaun von Prag, der Piarist Gelasius Dobner und der Custos der vaticanischen Bibliothek, Jos. Simon Assemani, vornehmlich sich stützend auf die im J. 1393 von dem Erzbischof Jenstein (Genzenstein) in Rom eingereichte und bei dem Canonisationsprocesse unbeachtet gelassene Klageschrift über die vom Könige Wenzel erlittenen Unbilden, zum Erstenmal die Identität des im J. 1393 gemarterten Generalvicars Johannes von Pomuk und des im J. 1729 canonisirten Johannes von Nepomuk geltend machten. Das ist denn aber bei fast allen Legendisten nicht beachtet, auch bei Butler (VI. 462 ff.) nicht, wo ebenfalls die Kaiserin Johanna als Beichttochter des hl. Johannes bezeichnet, und sein Tod auf den 16. Mai 1383 gesetzt ist. – Daß der hl. Johannes wegen des bewahrten Beichtsiegels gemartert wurde, zeigt der genannte Dobnerin einer eigenen Schrift, welcher Annahme auch Höfler beistimmt. – Der hl. Johannes von Nepomuk ist Schutzpatron von Böhmen. Besonders gilt er als Helfer in Wassersnoth, weßwegen sein Bild auf vielen Brücken angebracht ist; auch wird er gegen Verleumdung als Fürbitter angerufen. – Abgebildet wird er in priesterlicher Kleidung, mit sieben Sternen um sein Haupt, weil über seinem Leichnam Sterne erschienen, um den Ort zu bezeichnen, wo er lag. Auch hält er ein Crucifix in den Händen und als Zeichen des Martyrthums eine Palme. Auf manchen Bildern hält er den Zeigefinger an den Mund, die Bewahrung des Beichtgeheimnisses andeutend. Weil man nach 300 Jahren seine Zunge noch unversehrt fand, geben ihm einige Künstler eine Zunge in die Hand. Nach den Bollandisten (Maj. VII. 791) ist eine Abbildung des Heiligen auch diese: Er trägt einen einfachen Habit der Kanoniker und spendet einem Armen Almosen; auch reicht er der Königin zum Zweck der Beicht das Ohr hin. – Bei Weißbacher und Andern sind viele Wunder bezeichnet, welche auf seine Fürbitte geschahen. Auch der Jesuit Balbinus hat mehrere angegeben. – Am 16. Mai wird das Fest des hl. Johannes in Prag, wo er in der St. Veits-Domkirche ein prachtvolles Grabmal hat, mit großer Feierlichkeit begangen. (III. 667.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 234-238.
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