Abzugsgeld

[23] Abzugsgeld, die Abgabe, die von Auswandernden oder ihrem auszufolgenden Vermögen erhoben wurde. Besteht noch in einzelnen europ. Staaten. S. Freizügigkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 23.
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