Act

[32] Act (actum das Gehandelte), Hauptabschnitt eines dramatischen Gedichtes, s. v. a. Aufzug, von 3–5. 2. Ueberhaupt That, Handlung. 3. Von etwas Act nehmen = sich eine Thatsache, besonders von Behörden ausgehende, merken, um bei Gelegenheit darauf zu fußen. 4. Im Engl. ist Act ein von dem Parlament gefaßter und von der Krone bestätigter Schluß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 32.
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