[223] Appenzell, 13. Kanton der Eidsgenossenschaft, vom Kanton St. Gallen rings umschlossen, Gebirgsland, von 2200' bis 7800' ansteigend, 7 QM. groß mit 58000 E., demnach zu den dichtest bevölkerten Gegenden Europas gehörig, theilt sich in 2 Staaten, Innerrhoden u. Außerrhoden. Innerrhoden ist kath., von Hirten bewohnt, Weiber und Mädchen sticken für die Fabrikanten in Außerrhoden, 12000 E. mit dem Flecken A., Gonten und Weißbad. Außerrhoden, in das Land vor und hinter der Sitter getheilt, 46000 E., prot., sehr industriell, ausgezeichnet in Musselin und Stickereien. Beide Rhoden haben eine rein demokratische Verfassung; die Landsgemeinde, bestehend aus allen über 16 Jahre alten Appenzellern, gibt die Gesetze, wählt die Landesobrigkeiten und besteuert. Die richterliche und vollziehende Gewalt üben die 2 Landräthe aus, aus den Landesobrigkeiten und Gemeindebeamten bestehend, 2 kleine Räthe die niedere Justiz und Polizei. A. gehörte früher der Abtei St. Gallen, empörte sich 1404 und wurde durch die Hilfe der Schwyzer frei, doch erst 1513 in den eidsgenöss. Bund aufgenommen; das Wappen ist ein schwarzer, schreitender Bär.