Artikulirtes Verhör

[275] Artikulirtes Verhör, früher besondere Form der Specialinquisition bei schweren Verbrechen, wo der Angeklagte am Schlusse der Untersuchung noch einmal nach der vorgeschriebenen Form der articuli vernommen wurde.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 275.
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