[303] Asyl, Freistätte, bei allen Völkern an die hl. Orte verlegt, nothwendige und heilsame Einrichtung in Zeiten, wo die Blutrache galt oder die sog. Volksjustiz freien Lauf hatte; in Ländern mit geordneter Rechtspflege unzulässig und darum überall aufgehoben.