Auspfarrung

[343] Auspfarrung, die Ablösung von Mitgliedern einer Pfarrei und deren Zutheilung zu einer andern; ist eine Handlung der kirchlichen Obergewalt unter Mitwirkung des Staats, da dieser hiebei wegen vielfacher bürgerlicher Interessen betheiligt ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 343.
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