[343]Auspfarrung, die Ablösung von Mitgliedern einer Pfarrei und deren Zutheilung zu einer andern; ist eine Handlung der kirchlichen Obergewalt unter Mitwirkung des Staats, da dieser hiebei wegen vielfacher bürgerlicher Interessen betheiligt ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 343.