Bilateral

[537] Bilateral, lat., zweiseitig. Bilateraler Beweisgrund, der für und wider gebraucht werden kann; B.er Contract, in dem die Leistung od. das Versprechen des einen Theils einer Gegenleistung oder einem Versprechen des anderen entspricht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 537.
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