[576] Blutgeld, im engl. Rechte die Belohnung für diejenigen Zeugen, durch welche der Beweis gegen schwere Verbrecher geführt werden konnte, 1050 Pfd. Sterl. betragend. Der vielfach damit getriebene Mißbrauch bewirkte 1818 die Abschaffung desselben, nur für die Anzeige von Banknotenfälschern bezahlt die Bank noch immer B.