Blutschande

[577] Blutschande, Incest, ist der Beischlaf mit einer Person, mit welcher die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft verboten ist. Die Strafe richtet sich wesentlich nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 577.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: