[577]Blutschande, Incest, ist der Beischlaf mit einer Person, mit welcher die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft verboten ist. Die Strafe richtet sich wesentlich nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 577.