Briefgeheimniß

[668] Briefgeheimniß, die Verpflichtung der Post, den Inhalt der Briefe undurchspäht zu lassen. In dem gewöhnlichen Gange der Dinge wird dasselbe beobachtet, es gibt jedoch keinen Staat, wo nicht in außerordentlichen Umständen das B. aus Rücksichten für die Sicherheit des Staats oder einzelner Personen verletzt würde; das engl. Ministerium ist dazu durch eine förmliche Bill autorisirt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 668.
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