Ding [1]

[394] Ding, lat. ens, alles was gedacht werden kann; D. an sich, ens per se, Gedanken-D., logisches oder ideales D. heißt ein D., welches unabhängig von unseren Vorstellungen gedacht zu werden vermag; dem lat. res entsprechend bezeichnet D. das Wirkliche im Gegensatze zum Unwirklichen, Erdichteten oder undenkbaren D., Unding, näher die Sache im Gegensatze zur Person, daher dingliches Recht, Sachenrecht. Nur ausnahmsweise wird D. auch von weiblichen Personen od. Kindern gebraucht, z.B. schnippisches D. – D.erlehre statt Wesenlehre, verunglückte Uebersetzung von Ontologie; die letzten D.e, der Inbegriff dessen, was die Religion über Zustände u. Vorgänge lehrt, welche mit dem Aufhören des Menschengeschlechtes auf Erden und dem Weltuntergange zusammenhängen. – Sich verdingen, in einen Dienst gehen; jetzt nur noch von Dienstboten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 394.
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