Canon [3]

[781] Canon (canon von κανὼν = Richtscheit, Regel), im Allgemeinen jedes Kirchengesetz zum Unterschied von weltlichen; näher sind canones Aussprüche der Kirchenväter, Concilienbeschlüsse u. päpstliche Verordnungen. Ferner c. missae: der Theil der hl. Messe, welcher nach dem Sanctus mit Te igitur beginnt und mit der Sumtion oder dem Vaterunser endiget; biblischer C. heißt das Verzeichniß der hl. Bücher (canonische B.), deren Aechtheit (Canonicität) von der Kirche anerkannt ist. Canones apostolici od. constitutiones apostolorum nennt man eine alte Sammlung von 84 kurzen kirchlichen Disciplinarregeln, welche Dyonis der Kleine (exiguus) gegen das 6. Jahrh. aus dem Griechischen übersetzte und in seine eigene Sammlung aufnahm. Baronius u. A. hielten dafür, daß Papst Clemens I. um 102 die 84 Regeln aus mündlicher Ueberlieferung der Apostel aufschrieb, aber Drey zeigte 1832 schlagend, dieselben seien [781] zwischen 450–500 im Orient durch Auszüge aus den apostolischen Constitutionen, Beschlüsse der Concilien, namentlich des antiochenischen von 332, u. etwa etc. aus anderen Quellen gebildet worden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 781-782.
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