[782] Canonissen, ein unter kirchlicher Autorität geschlossener religiöser Verein von Frauen, welche nach einer bestimmten Regel ein gemeinschaftliches Leben führen. Die Regularcanonissen legten das dreifache Gelübde der Armuth. Keuschheit und des Gehorsams ab, die Säcularcanonissen nur die 2 letzten. Diese waren die zahlreichsten, standen unter einer Aebtissin, hielten Chor zu den bestimmten Stunden und unterrichteten wohl in den mit ihren Stiften verbundenen Instituten die weibliche Jugend. In der Regel wurden nur [782] Adelige aufgenommen, daher hießen die C. gewöhnlich Stiftsdamen; zuletzt waren diese Vereine meistens nur Versorgungsanstalten für arme adelige Fräulein. Dgl. Pfründen blieben nach der Säcularisation des 16. u. 19. Jahrh. Protestanten da und dort übrig, so daß es auch prot. C. wie Canonici gibt, die das Einkommen ihrer Pfründe genießen, ohne irgend eine canonische Verpflichtung zu haben.