Captatio

[795] Captatio, Haschen, Trachten; in der röm. Rechtssprache die arglistige Einwirkung auf den Rechtswillen eines Andern, z.B. durch eine Erbeinsetzung oder ein Legat, wobei der Zweck zu Grunde liegt, den Honorirten zu einer dem Testator oder einem Dritten vortheilhaften letztwilligen Verfügung zu bestimmen. – Captatio benevolentiae, Bestechung durch Schmeichelworte; in einer Rede oder Schrift die complimentirende Begrüßung eines Einzelnen oder des Publicums.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 795.
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