Cumulation

[245] Cumulation, im Prozeß Vereinigung mehrerer Klagen (c. actionum). Mehrere Klagen des einen Klägers gegen den einen Beklagten heißt objective Klagenhäufung; mehrere Klagen eines oder mehrerer Kläger gegen mehrere Beklagte od. umgekehrt heißt subjective, die in der Regel (Ausnahme z.B. die Hauptintervention) unzuläßig oder dann aber eine wahre Streitgenossenschaft ist. C. der Aemter, besonders geistlicher, die Vereinigung mehrerer Aemter in einer Person, sofern dieselbe zum Nachtheile Anderer ist. Cumuliren, anhäufen, cumulus Haufen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 245.
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