[583] Cumulation (v. lat.), 1) Häufung; so Cumulation der Klagen, die Vereinigung mehrerer Klagen in einem einzigen Klagschreiben; eingetheilt in die subjective, wenn verschiedene Klagen aus verschiedenen Klaggründen gehäuft werden, die entweder mehreren Klägern zustehen od. gegen verschiedene Beklagte gerichtet sind, sie ist nicht erlaubt; u. in die objective, wenn mehrere Klagen von einerlei Kläger gegen einerlei Beklagten angestellt werden, ist in der Regel gestattet. Cumulation der Strafen, s. u. Strafe; 2) (Rhet.), so v.w. Amplification.