[366] Devolution, lat., Abwälzung; im bürgerlichen Rechte so viel wie Heimfall, d.h. die Vererbung an eine andere Person als den gewöhnlichen Erben; im Kirchenrechte der Verlust eines Patronats bei Besetzung der Pfarreien und der Heimfall desselben an den Bischof, wenn der Patronatsherr sein Recht nicht ausgeübt oder mißbraucht hat.