[389] Differentialzölle, Unterscheidungszölle, werden von einem Staate bisweilen aufgestellt, indem derselbe gewisse Waaren aus gewissen Ländern zu geringeren Zöllen als den sonst geltenden zuläßt; dieselbe Begünstigung wird einzelnen Gegenständen der Einfuhr gewöhnlich zu Theil, wenn sie unter der eigenen Flagge eingeführt werden.