Differentialzölle

[147] Differentialzölle, Unterscheidungszölle, finden da statt, wo die Zollabgaben (Zollansätze) nicht für alle Nationen gleich normirt sind, sondern gewisse Flaggen (Nationen) geringere Zollansätze als andere zahlen. Das Differentialzollsystem hat also, wo es besteht, die Begünstigung der eigenen Schifffahrt, des eigenen Handels u. der Industrie zum Zwecke, indem die betreffende Nation durch die für seine Flaggen (Schiffe) ermäßigten Zollbestimmungen, den Absatz seiner Producte u. Fabrikate zu heben sucht, da solche hierdurch wohlfeiler sein od. werden müssen, als die gleichen Erzeugnisse der Nationen, welche einen höheren Zoll darauf zu entrichten haben. Da Schutz- u. D. also die Staaten, von welchen sie ausgehen, begünstigen, die freie Bewegung des Handels aber hindern u. überhaupt die Schiffsfrachten u. somit die Rohstoffe u. Waaren vertheuern, so haben sich in der neuesten Zeit viele Stimmen für den vollkommen freien internationalen Verkehr (Freihandel) erhoben, also wider die Schutz- u. D., während Andere wieder für dieselbe aufgetreten sind. Vgl. Abegg, Die Schutz- u. Differentialzölle, Berl. 1847; Das Differentialzollsystem, Hamb. (1. u. 2. Aufl.) 1847; Dönniges, Das System des freien Handels u. der Schutzzölle etc., Berl. 1847; Biersack, Über Differentialzölle etc., Frkf. 1847; Prince-Smith, Für u. wider Schutz- u. Differentialzölle, Berl. 1848; Carl, Deutschlands Zolleinigung, Schutz- u. Differentialzölle, Frkf. 1848 etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 147.
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