[405]Dispache (frz. Dispasch), Vertheilung eines Seeschadens auf die zum Tragen desselben verpflichteten Personen; Dispacheur (paschöhr), in Seehäfen der von dem Staate zu diesem Zwecke eingesetzte Richter.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 405.