Dispache

[186] Dispache (spr. Dispahsch), bei dem eingetretenen Seeschaden eines versicherten Schiffes, die Auseinandersetzung, wieviel jede durch den Contract verpflichtete Person zur Vergütung des Schadens beitragen muß. Die damit beauftragten Personen heißen Dispacheurs; in Ermangelung eines eigenen Beamten, besorgt das Consulat od. sonst ein Seegericht dieses Geschäft; s.u. Assecuranz I.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 186.
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