[418] Dogma, griech., lat. auch placitum oder decretum, Lehrmeinung, Glaubenssatz, besonders Glaubenswahrheit. Staudenmaier nennt D. »eine durch außerordentliche göttliche Offenbarung gegebene, von der Kirche festgehaltene, verkündete und erklärte, höhere Erkenntniß und höheres Leben bezweckende Wahrheit.« Man versteht unter D. sowohl den Inbegriff dieser Wahrheiten, die gesammte Kirchenlehre, als die einzelnen Lehren und unterscheidet zunächst theoretische Dogmen, Glaubenswahrheiten und practische, Gesetze des religiös-sittlichen Lebens. Dogmatisch, die Glaubenslehre betr., im D. begründet.