Einöde

[519] Einöde, Einödshof, heißt in Bayern u. im schwäbischen Oberlande ein allein stehender, zu einer Dorfgemeinde gehöriger Bauernhof. Vereinöden nennen sie dort das Zusammenlegen und Wiederabtheilen der Grundstücke einer Gemeinde in der Art, daß bei der neuen Vertheilung Jeder seinen Gütercomplex wo möglich an einem Stücke zunächst seinem Hause bekommt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 519.
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