[580] Episcopus, der Bischof; e. in partibus (sc. infidelium), der Titularbischof, dessen Diöcese thatsächlich nicht vorhanden ist, weil dieselbe sich in der Gewalt der Ungläubigen befindet. Diese Titularbischöfe wurden früh als Gehilfen wirklicher Bischöfe, als Suffraganbischöfe verwendet, die von Köln u. Trier durch die Bulle de salute animarum ausdrücklich anerkannt.