[396] Diöcese, griech.-deutsch, Haushaltung, nannte man bei der Reichseintheilung Konstantins d. Gr. jeden der 13 Bezirke der Staatsverwaltung, in welche die 4 Präfekturen des röm. Reiches weiter eingetheilt wurden. Jede D. zerfiel wieder in Provinzen, deren im Ganzen 117 waren. Der Präfektur stand ein praefectus praetorio, der D. ein vicarius und der Provinz gemeiniglich ein proconsul vor, die alle nur Civilgewalt besaßen. Diese Eintheilung ging sofort auf die Kirchenverfassung über und D., anfangs auch noch zuweilen parochia, bezeichnet seitdem einen Bezirk, der in allen geistlichen u. kirchlichen Dingen der Gerichtsbarkeit eines Bischofs unterworfen ist. Die Errichtung neuer D.n steht dem Papste zu, der sich hierüber mit dem betreffenden Landesherrn vereinbart.