Findelhaus

[707] Findelhaus, Anstalt, in welche von ihren Eltern ausgesetzte Kinder (Findelkinder, Findlinge) aufgenommen werden, um da selbst Pflege und Erziehung zu erhalten. Die Findelhäuser sind im Mittelalter in den großen Städten Italiens aufgekommen und später in Frankreich, Deutschland, Rußland etc. eingerichtet worden. In neuester Zeit sind in denselben alle Vorkehrungen getroffen worden, um den Kleinen die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen, dessenungeachtet ist die Sterblichkeit unter den Findelkindern viel bedeutender als unter den Kindern, welchen die mütterl. Pflege zu Theil wird. Dies und die Behauptung, die Unsittlichkeit und die Abstumpfung der angebornen elterlichen Liebe würden durch die Findelhäuser befördert, so wie ihre Kostspieligkeit sind die Ursache, daß man sie eher eingehen läßt als erweitert u. die Erziehung von Findlingen der betreffenden Gemeinde od. dem Staate überläßt, wenn nicht das Mitleiden eines Privaten zuvorkommt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 707.
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