[4] Gagern, Friedrich Balduin, Freiherr von, Sohn des Vorigen, geb. 1794, diente zuerst unter österr., dann unter niederländ. Fahne, wurde 1838 General, nahm 1848 im Frühjahr Urlaub, um seine militär. Thätigkeit den deutschen Einheitsbestrebungen (im Sinne der später sog. gothaischen Partei) zu widmen. Die bad. Regierung übergab ihm das Obercommando der gegen den Heckerʼschen Aufstand im Oberlande abgeschickten Truppen; er wurde bei Kandern nach einer Unterredung mit Hecker, den er vergebens zum Aufgeben seines Unternehmens überreden wollte, von den im Walde lauernden Scharfschützen erschossen, als er den Truppen Befehl zum Feuern gab. Die Freischärler sträubten sich sehr gegen die Anschuldigung, G. gemeuchelt zu haben; allein es ist gewiß, daß ein Hause derselben sich während G.s Unterredung zudrängte u. die Soldaten mit Worten u. Gebärden zum Fraternisiren aufforderte, während gleichzeitig sich die Mordschützen ihr Versteck suchten, nachdem man ihnen den General, der keine Uniform trug, bezeichnet hatte, den deßwegen mehre Kugeln u. die zuerst abgeschossenen trafen.[4]
Herder-1854: Gagern [4] · Gagern [3] · Gagern [1]