Geistererscheinungen

[40] Geistererscheinungen, sind Gegenstand der Geisterseherei, bei der man 2 Stufen unterscheidet, nämlich 1) die Gespensterseherei als das Erscheinen verstorbener Personen auf verschiedenerlei Art, die Quelle zahlloser, oft sehr sinniger und poetisch schöner Sagen und Geschichten. Die Möglichkeit derartiger G. wird durch die Annahme eines Licht- oder Auferstehungsleibes der Abgeschiedenen zu erklären versucht; 2) das Hellsehen, der magnet. Schlaf, der als eine »Anticipation des Todes« (Baader) den Menschen raum- und zeitfrei machen und in überirdische Sphären schauen lassen soll. Neuestens vielfältig erklärt als eine außergewöhnl. Steigerung des Gemeinsinnes (Gerber, Eschenmaier, Schubert, Justinus Kerner: die Seherin von Prevorst.) – Ueber die Verzückungen der Heiligen s. Vision.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 40.
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