[45]Gemeindeordnung, die innere Einrichtung oder die Organisation der Gemeinde, war früher derselben meistens anheimgestellt, wird aber jetzt von der gesetzgebenden Staatsgewalt erlassen od. überwacht.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 45.