Gemeindeordnung

[45] Gemeindeordnung, die innere Einrichtung oder die Organisation der Gemeinde, war früher derselben meistens anheimgestellt, wird aber jetzt von der gesetzgebenden Staatsgewalt erlassen od. überwacht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 45.
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