Genealogie

[47] Genealogie, die Wissenschaft von dem Ursprung, der Folge und der Verwandtschaft der Geschlechter, historische Hilfswissenschaft, jedoch in juridischer Beziehung von mehr Bedeutung, namentlich früher, als noch eine bestimmte Ahnenzahl stifts- u. amtsfähig machte. Die G. berücksichtigt die Linie, d.h. die Reihe der von einem Ahnherrn ausgegangenen Personen, die entweder eine gerade ist, oder eine Seitenlinie, von nachgebornen Söhnen od. Töchtern ausgehende. Von einem Punkte der Linie an zählend erhält man die auf- und absteigende Linie u. benennt die Glieder bis zum 7., gewöhnl. lateinisch; aufsteigend: pater, avus, proavus, abavus, atavus, tritavus, protritavus, absteigend: filius, nepos, pronepos, abnepos, atnepos, trinepos, protrinepos, die andern heißen Vorfahren od. Nachkommen. Die Seitenlinien sind agnati von väterlicher od. cognati von mütterl. Seite. Zur Uebersicht entwirft man Tabellen, Stammtafeln, wo der Stammvater oben steht, und der Reihe nach die Haupt- und Seitenlinien, durch Striche an einander gehängt, angegeben werden, od. Stammbäume, wo die Richtung die entgegengesetzte ist, d.h. aufwärts geht, indem der Stammvater als Wurzel betrachtet wird. – Die letzten wissenschaftl. Arbeiten über G. lieferten Pütter u. Gatterer, die erste, sehr unkritische, Rixner in seinem Turnierbuch (1527); bekannt und bis heute fortgesetzt: »Gothaischer genealogischer Hofkalender« u. das »Genealogische Taschenbuch der deutschen gräfl. Häuser«.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 47.
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