Generalbaß

[47] Generalbaß, nennt man die tiefste oder die Baßstimme einer Composition, wenn über deren Noten durch Ziffern und andere Zeichen die Hauptbestandtheile der ganzen Harmonie angedeutet u. bezeichnet sind; dann auch die Kenntniß der Regeln, nach welchen eine solche Bezifferung einzurichten, u. der Art u. Weise, wie sie zu spielen ist, wozu eine gründliche Kenntniß des harmonischen Satzes gehört.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 47.
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