[48] Generalitätslande, in den alten Niederlanden die Landstriche, welche nicht zu den 7 Provinzen gehörten, sondern denselben untergeordnet waren, z.B. Stücke von Brabant, Flandern, Limburg, Geldern.
Brockhaus-1911: Generalitätslande
Meyers-1905: Generalitätslande
Pierer-1857: Generalitätslande