Generalitätslande

[552] Generalitätslande hießen zur Zeit der Republik der Vereinigten Niederlande die Teile von Brabant, Flandern, Limburg und Gelderland, welche die Republik von den spanischen Niederlanden erobert hatte, und die, ohne Souveränitätsrechte, unmittelbar den Generalstaaten unterworfen waren. 1795 wurden die G. als Provinzen der Batavischen Republik einverleibt, aber bald größtenteils an Frankreich abgetreten; jetzt bilden sie die königlich niederländischen Provinzen Nordbrabant und teilweise Limburg, während Staatsflandern mit der Provinz Zeeland vereinigt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: