Gerechtigkeit

[61] Gerechtigkeit, in sittl. Beziehung die Tugend, das Recht des Andern zu achten; in rechtl. die Ausführung des Gesetzes nach dessen Vorschriften; im kirchl. Sprachgebrauche der Inbegriff sittl. Vollkommenheit durch Erfüllung aller göttl. Gebote, was dem Menschen nach dem Sündenfalle unmöglich war, so daß er nur durch die Erlösung gerecht werden konnte (s. Erlösung und Rechtfertigung); unter der G. Gottes versteht man diejenige Eigenschaft, vermöge welcher er das Gute belohnt und das Böse bestraft. G.stheorie, heißt diejenige strafrechtliche, welche das Verbrechen bestraft, weil es nach der Idee der G. Strafe verdient (vergl. Abschreckung).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 61.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: