[69] Geschlecht (genus), der Inbegriff lebendiger in ihrer Bildung übereinstimmender Wesen, z.B. Menschen-G., Thier-G., Pflanzen-G.; in den Naturwissenschaften so viel als Gattung; Generation; Familien von gemeinschaftl. Abstammung; der Gegensatz organischer Wesen in Körperbildung, durch welchen die Zeugung bedingt ist. Diesem entspricht in der Sprache das männl. und weibl. G., die G.slosigkeit (neutrum) der Hauptwörter u. das Activ u. Passiv der Zeitwörter. In jurid. Beziehung war im älteren deutschen Recht der Unterschied des G.s von weit größerer Bedeutung als im neueren, weil früher das Privatrecht mit dem öffentl. Recht verwachsen war, nun aber die Scheidung beider modernes Prinzip ist. Privatrechtlich stehen die beiden G.er sich in der Regel gleich, wenn nicht wie im Familien- u. Erbrecht besondere Gründe eine verschiedene Gestaltung des Rechtes je nach dem G. bewirkt haben.