[117]Gouverneur (guwernöhr), der Militärcommandant in einer Residenzstadt od. in einer Hauptfestung; der Militärstatthalter einer Provinz, die alsdann Gouvernement heißt; bisweilen auch der Erzieher fürstl. Kinder.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 117.