[400]Impubes, lat., unmündig, noch nicht im Besitz der Pubertät, welche nach röm. Recht für das männl. Geschlecht mit dem 14., für das weibl. mit dem 12. Lebensjahr eintrat.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 400.